
Verschenken Sie kein Geld sondern sorgen Sie steuerfrei vor – mit der Unterstützung Ihres Arbeitgebers!
Wenn Sie Ihrer Zukunft ohne finanzielle Sorge entgegenblicken möchten, sollten Sie bereits heute umfassend vorsorgen. Als wichtige Säule Ihres Vorsorgeplans sollten Sie dabei auch die Möglichkeit einer Altersvorsorge mit Unterstützung Ihres Arbeitsgebers nicht vernachlässigen. Mit dem Kärntner Bezugsumwandlungsmodell finanzieren Sie einen Teil Ihrer privaten Pensionsvorsorge steuerfrei und gewinnbringend über Ihren Arbeitgeber. Damit profitieren Sie gleichzeitig von der staatlichen Förderung!
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Einkommenssteuergesetz §3 Abs.1 Z.15a) sehen vor, dass monatlich bis zu € 25,- Ihres Bruttogehaltes lohnsteuerfrei bleiben, wenn Ihr Arbeitgeber – natürlich auf Ihren Wunsch hin – diesen Betrag direkt als Zukunftsvorsorge einzahlt. Diese Steuerbefreiung können Sie auf Basis einer Bezugsumwandlung in Anspruch nehmen.
Monatlich werden dabei zwar € 25,- angespart, je nach Steuerprogression müssen Sie davon tatsächlich aber nur einen Teil aufwenden (€ 15,87 bis € 12,50). Die Differenz bezahlt der Staat über die Lohnsteuerbefreiung für Sie! Bei Pensionsantritt entscheiden Sie dann selbst, ob das angesparte Kapital als Einmalzahlung oder als monatlich private Zusatzpension an Sie ausbezahlt wird.
| Ihre Lohnsteuerprogressionsstufe | 36,50 % | 43,21 % | 50 % |
|---|---|---|---|
| Ihr monatlicher Beitrag | € 25,00 | € 25,00 | € 25,00 |
| abzüglich Lohnsteuerersparnis | € 9,13 | € 10,80 | € 12,50 |
| Ihr tatsächlicher Aufwand | € 15,87 | € 14,20 | € 12,50 |
Sie möchten mit dem Kärntner Bezugsumwandlungsmodell steuerfrei vorsorgen? Dann stellen Sie einfach einen Antrag auf Inanspruchnahme der steuerfreien Zukunftssicherung bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser überweist die monatliche Prämie an die Kärntner Landesversicherung, die auch die Vertragsaufnahmen durchführt.