
Sie möchten sicher sein, dass Sie Ihren Lebensstandard auch in der Pension weiterführen können? Die Kärntner Garantiepension mit exklusivem Lebenszyklusmodell unterstützt Sie dabei – garantiert!
Wie stellen Sie sich Ihre Zukunft vor? Egal ob Sie später Reisen unternehmen oder das Leben zu Hause im Kreise Ihrer Familie genießén möchten – wer seinen Ruhestand entspannt will, muss schon heute finanziell vorsorgen. Mit der Garantiepension der Kärntner Landesversicherung sparen Sie nicht nur Kapital für später an, sondern werden dabei vom Staat auch noch unterstützt. Dieser zahlt nämlich zwischen 8,5 % und 13,5 % pro Jahr zu Ihrer Prämie dazu!
Zusätzlich profitieren Sie vom exklusiven Lebenszyklus-Modell der KLV. Je näher Sie dem Pensionsantritt kommen, desto weniger Anteile werden in Aktion investiert. So gehen Sie sicher in die Rente!
Darüber hinaus sorgen Sie mit der Kärntner Garantiepension umfassend für Ihre Liebsten vor: Sollte Ihnen vor Ende der Laufzeit etwas zustoßen, kann der Bezugsberechtigte den Vertrag fortführen oder sich für eine Einmalauszahlung entscheiden.
Eine gesetzliche Mindestbindefrist von 10 Jahren muss eingehalten werden, danach ist der Zugriff auf das Kapital (Rückkauf) zulässig. Sollte aufgrund einer Notsituation die Kärntner Garantiepension nicht weiter bespart werden können, ist eine Prämienfreistellung nach dem ersten Versicherungsjahr möglich.
Dies ist grundsätzlich der Übertrag der Ansprüche (angespartes Kapital inkl. Gewinnanteile) in eine lebenslange Rente (Zusatzpension).
Eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals
Die Hälfte der staatlichen Prämien müssen zurückgezahlt werden und eine Nachversteuerung der Kapitalerträge hat zu erfolgen.
Übernimmt der Bezugsberechtigte den Vertrag und führt diesen fort, so bleiben die staatlichen Prämien erhalten! Wird das Kapital als Einmalauszahlung konsumiert, muss die Hälfte der staatlichen Prämien zurückbezahlt werden und eine Nachversteuerung der Kapitalerträge erfolgen.
Für den Erhalt der staatlichen Prämie verzichten Sie unwiderruflich für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Einzahlung des ersten Beitrages auf eine Rückzahlung des aus den geleisteten Beiträgen resultierenden Anspruches. Prämienfreistellungen sind für den Erhalt der staatlichen Prämie nicht schädlich.
Bei der KLV haben Sie die freie Wahl der Vertragslaufzeit. Lediglich die Mindestvertragslaufzeit und die angeführte Garantiefrist - vertraglich vereinbarte Mindestbindefrist sind einzuhalten.
Bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Abschlusses ist eine Mindestvertragslaufzeit von 20 Jahren, vom 43. bis zum 47. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Abschlusses eine Mindestvertragslaufzeit von 15 Jahren und ab Vollendung des 48. Lebensjahres zum Zeitpunkt des Abschlusses eine Mindestvertragslaufzeit von 10 Jahren einzuhalten.
Bei Vertragslaufzeiten von 10 bis 14 Jahren beträgt die Garantiefrist - vertraglich vereinbarte Mindestbindefrist 10 Jahre, bei Vertragslaufzeiten von 15 bis 19 Jahre beträgt die Garantiefrist - vertraglich vereinbarte Mindestbindefrist 15 Jahre, ansonsten 20 Jahre.
Die Gewinnbeteiligung der Kärntner Garantiepension richtet sich alleine nach den durch das Veranlagungsmodell erzielten Erträge. Durch das Veranlagungsmodell werden die Vorschriften des § 108h Abs.1 Z1 ESTG 1988 laufend erfüllt. Die Kärntner Landesversicherung ist berechtigt, das Veranlagungsmodell auf zukünftige gesetzliche Änderungen anzupassen. Des weiteren ist die Kärntner Landesversicherung jederzeit berechtigt, zur Abbildung des Lebenszyklusmodells und der Sicherstellung der Kapitalgarantie das vorhandene Kapital in entsprechende Fonds zu veranlagen.
Die Veranlagung erfolgt nach dem gesetzlich festgelegten Lebenszyklusmodell zu mindestens
Mit Unterfertigung Ihres Antrages auf Erstattung von Einkommenssteuer gemäß § 108g EStG 1988 übernimmt die Kärntner Landesversicherung die Anforderung Ihrer Förderung von der Finanzlandesdirektion und führt sie direkt der Veranlagung zu.