
Die Grundfähigkeits-Versicherung der Kärntner Landesversicherung bietet finanzielle Sicherheit, wenn alltägliche Dinge wie gehen oder sehen plötzlich nicht mehr möglich sind.
Was passiert, wenn das Leben es nicht gut mit Ihnen meint und Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit gesundheitlich schwer beeinträchtigt werden? Unabhängig davon, ob Sie in der Lage sind, weiterhin eine Beruf auszuüben oder nicht: Wie können Sie die finanziellen Folgen abfedern, die ein solcher Schicksalsschlag für Sie und Ihre ganze Familie mit sich bringen würde? Auch wenn wir alle hoffen, dass uns ein solches Schicksal erspart bleibt: für den Fall der Fälle sollten Sie aber dennoch umfassend vorsorgen. Nur so können Sie vermeiden, dass zu den ohnehin großen Sorgen noch finanzielle Schwierigkeiten hinzukommen.
KLV Fidels Grundfähigkeits-Versicherung bietet finanziellen Schutz für das Unvorhersehbare im Leben. Sie tritt ein bei schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und federt die finanziellen Folgen für die Betroffenen sowie die gesamte Familie ab. Dabei entscheiden Sie selbst, ob sie von einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalablöse profitieren wollen.
Der umfassende Basisschutz tritt ein, unabhängig davon, ob die Einschränkung durch einen Unfall oder eine Krankheit entstanden ist. So unterscheidet sich die Versicherung grundlegend von klassischen Varianten wie etwa einer Unfallversicherung. Gleichzeitig ist KLV FIDELIS – im Gegensatz zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung – nicht an die Ausübung eines Berufes gekoppelt. Damit ist es ideal für all jene, die in ein nichtklassisches Berufsbild fallen, wie beispielsweise Selbstständige, Hausfrauen oder Studenten. Auch für Kinder bietet das neue Produkt umfassenden Schutz: sie können ab dem sechsten Lebensjahr von ihren Eltern versichert werden.
Die Versicherung der Grundfähigkeiten zeichnet sich dabei durch eine klare Leistungstransparenz aus. Ein vom Kunden wählbarer Facharzt stellt den dauerhaften Verlust einer Grundfähigkeit – unabhängig ob durch Krankheit oder Unfall – fest und die Kärntner Landesversicherung startet umgehend mit der Leistung. Bis zum 67. Lebensjahr erhält der Betroffene eine Rente, gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit einer Kapitalablöse zum Leistungsbeginn.
Versichert sind dabei folgende Grundfähigkeiten: Verlust der Sehfähigkeit, Verlust der Hörfähigkeit, Verlust der Sprache, Funktionsverlust der Arme, Funktionsverlust der Beine, Schwere Verbrennungen sowie Pflegebedürftigkeit inklusive Demenz.
Verliert ein Kunde mehr als eine seiner Grundfähigkeiten, so profitiert er von der doppelten Leistung im Versicherungsfall.
Zusatzinformationen:
Flyer Fidelis