Kärntner Landesversicherung - Wir mögen kein Kleingedrucktes

GLEICHBEHANDLUNG VON MÄNNERN UND FRAUEN

Umsetzung der EU-Richtlinie (EU-Richtlinie 2004/113/EG ) zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern

Die EU-Richtlinie 2004/113/EG zur “Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen” sieht vor, dass in der Krankenversicherung ab 1.12.2007 das Schwangerschafts- und Mutterschaftsrisiko nicht mehr zu unterschiedlichen Prämien zwischen den Geschlechtern führen darf.

In der Lebensversicherung sind das Schwangerschafts- und Mutterschaftsrisiko von nachrangiger Bedeutung, dennoch informiert die Kärntner Landesversicherung entsprechend der Richtlinie unsere Kunden gerne darüber, dass sich auf Grund wesentlicher geschlechtsspezifischer Unterschiede die Berechnungsgrundlagen für Damen und Herren im Bereich von Sterbe-, Dread Disease- und Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten bei den aktuell vertriebenen Tarifen unterscheiden.

In der Lebensversicherung werden die Österreichischen Sterbetafeln der Statistik Austria in der Version 2000/2002 , sowie die Rechnungsgrundlagen für die Rentenversicherung AVÖ2005R verwendet. In Hinblick auf Unterschiede in der Kalkulation von Dread Disease- und Berufsunfähigkeitswahrscheinlichkeiten finden Sie nähere Hinweise im Web-Portal des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs.

Weiterführende Links:

Österreichische Sterbetafeln der Statistik Austria
Rechnungsgrundlagen für die Rentenversicherung
Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs