Teilnahmebedingungen KLV Fotowettbewerb St. Margareten im Rosental: Gewinne € 300,-.

Teilnahmebedingungen KLV Fotowettbewerb St. Margareten im Rosental: Gewinne € 300,-.

  • Das Gewinnspiel beginnt am 16.08.2022 um 10 Uhr und endet am 16.09.2022 um 07:00 Uhr.
  • Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Österreich. Die Teilnahme ist kostenlos und ist an keinerlei Vertragsbeziehung zur Kärntner Landesversicherung aG gebunden.
  • Es werden € 300,- vergeben.
  • Der Teilnehmer oder die Teilnehmerin erklärt, dass er gegen keinerlei Rechte Dritter verstößt.
  • Der Gewinner oder die Gewinnerin wird über eine nicht-öffentliche Jury Abstimmung nach Ablauf der Teilnahmefrist ermittelt. An der Auslosung nehmen alle Personen teil, die im Gewinnspielzeitraum ein Bild inkl. Name und Telefonnummer per E-Mail an marketing@klv.at gesendet haben. 
  • Der Gewinner oder die Gewinnerin wird von der Kärntner Landesversicherung aG per E-Mail kontaktiert.
  • Der Gewinner oder die Gewinnerin bekommt den Gewinnbetrag auf ein anzugebendes Konto überwiesen. Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barablöse ist ausgeschlossen. Falls der Gewinner oder die Gewinnerin den Gewinn nicht antritt, wird ein neuer Gewinner oder eine neue Gewinnerin per Jury Abstimmung ermittelt.
  • Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook/Instagram und wird in keiner Weise von Facebook/Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook/Instagram steht nicht als Ansprechpartner für Gewinnspiele zur Verfügung.
  • Der Veranstalter des Gewinnspieles ist die Kärntner Landesversicherung aG, Domgasse 21, 9020 Klagenfurt am Wörthersee.
  • Die Daten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin werden zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verwendet. Die Daten werden nach vollständiger Durchführung des Gewinnspiels umgehend und unwiederbringlich gelöscht. 
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Teilnehmer oder Teilnehmerinnen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, werden mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine allenfalls bereits erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt in diesem Fall.
  • Mit der Teilnahme garantiert der Teilnehmer oder die Teilnehmerin,
    1) dass er das eingereichte Foto selbst und auf eigene Kosten hergestellt hat und somit alleiniger Inhaber der Urheber- und Nutzungsrechte ist.
    2) dass die eingestellten Inhalte weder gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen, noch gegen die guten Sitten verstoßen (insbesondere keine pornographischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden oder beleidigenden Inhalte haben).
  • Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb erteilt jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin der Kärntner Landesversicherung aG automatisch die Berechtigung, die hochgeladenen Fotos im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb zu verbreiten, öffentlich zugängig zu machen oder auf andere Art und Weise zu verwerten.
  • Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Rechtsverstöße durch Nutzer und Nutzerinnen.
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