Er- und Ablebens­versicherung

Unsere Er- und Ablebensversicherung bietet gleich doppelte Sicherheit durch langfristigen Kapitalaufbau und Versicherungsschutz! Profitieren Sie von den Leistungen der Erlebensversicherung, im Todesfall während der Vertragslaufzeit wird jedoch die volle vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bisher angefallenen Gewinnbeteiligung an die Begünstigten ausbezahlt.

Illustration einer Familie unter einem großen Regenschirm. Die Mutter hält ein Baby, während der Vater, der ein gelbes Hemd trägt, zu ihnen blickt. Ein Kind steht neben dem Vater. Die Farben sind überwiegend Blau, Gelb und Grau.
  • Garantierte Erlebensversicherungssumme
    • Bei der klassischen Er- und Ablebensversicherung wird auf Basis eines garantierten Rechnungszinses eine fixe Erlebens­versicherungssumme garantiert.
  • Garantierte Ablebensversicherungssumme
    • Bei Ableben während der Versicherungsdauer wird die volle garantierte Versicherungssumme geleistet.
  • Gewinnbeteiligung
    • Zuzüglich zu der im Er- bzw. Ablebensfall garantierten Versicherungssumme wird die bis zum jeweiligen Zeitpunkt angesammelte Gewinnbeteiligung ausbezahlt.
  • Sichere Vermögensanlage
    • Die Veranlagung ist gesetzlich geregelt und erfolgt nach strengen Vorgaben der Versicherungsunternehmen Kapitalanlageverordnung.
  • Selbstbestimmung im Ablebensfall
    • Sie legen bei Zeiten fest, wer im Ablebensfall die Leistung erhält.
  • Schnelle Abwicklung der Auszahlung
    • Durch die Festlegung eines namentlichen Bezugsrechts fällt die Leistung im Ablebensfall nicht in die Verlassenschaft, somit ist eine rasche Auszahlung sichergestellt.
  • Einmalige Auszahlung oder Zusatzpension
    • Am Ende der Laufzeit können Sie entscheiden ob Sie eine einmalige Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Zusatzrente erhalten wollen.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Angebot oder Beratungsgespräch zur Verfügung.