Nachhaltigkeits­bezogene Offenlegung

(Version 01. Februar 2024)

 

Mit der „Agenda 2030“ haben die Vereinten Nationen Ziele sowie einen Aktionsplan für die nachhaltige Entwicklung von Menschen, Planeten und Wohlstand festgelegt. Vor diesem Hintergrund ist die Kärntner Landesversicherung, als Anbieterin kapitalbildender Lebensversicherungen, seitens der Europäischen Union verpflichtet (gem. Verordnung (EU) 2019/2088 & Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288), die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen im Rahmen von Investitionsentscheidungen bzw. Beratungstätigkeiten offenzulegen. Darüber hinaus sieht die EU-Verordnung auch Erklärungen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik des Unternehmens vor.

Als zentrale Nachhaltigkeitsfaktoren definiert die Europäische Union in diesem Zusammenhang Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse in diesen Bereichen, die tatsächlich oder potentiell negative Auswirkungen auf die Höhe der Leistung aus der Lebensversicherung haben.

 

Unsere Strategien im Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Investitionsentscheidungen unterliegen grundsätzlich der Abwägung zwischen Ertragschancen und Risikograd. Im Rahmen des Veranlagungsprozesses berücksichtigen wir neben gesetzlichen Rahmenbedingungen, Risikotragfähigkeit des Unternehmens, der dauernden Erfüllbarkeit von Leistungserfordernissen, Sicherheit, Qualität, Liquidität, Rentabilität und Fristigkeit, eine große Anzahl weiterer Risikotreibern. Insbesondere finden ökologische, soziale und unternehmensführungsbezogene Risiken Beachtung.  Physische Risiken (z.B. extreme Wettereignisse auf Grund des Klimawandels) sowie Übergangsrisiken (u.a. Disruption durch einschlägige Technologien, Änderung von Konsumentenpräferenzen) können starken Einfluss auf den Wert von Kapitalanlagen nehmen. So können unter anderem gesetzliche Eingriffe zusätzliches Risiko durch verstärkte Schwankungen zur Folge haben. Um die Nachhaltigkeitsrisiken für unsere Lebensversicherungen möglichst gering zu halten, setzen wir auf einen sehr hohen Anteil an Anleihewerten mit hoher Bonität („Investmentgrade“), eine überwiegende Veranlagung in Werte mit liquiden Märkten und einen intensiven Fokus auf Mischung und Streuung.

Es ist in unserem Interesse bei dem für unsere Lebensversicherungskund:innen verwalteten Vermögen Nachhaltigkeitsrisiken zu managen. Dazu entwickeln und evaluieren wir Strategien, um diese Auswirkungen mit geeigneten Systemen und Prozessen zu überwachen. Bei Neuinvestitionen werden dafür sowohl bei Staats- als auch Unternehmensanleihen Ausschlusskriterien (bspw. in Bezug auf Demokratie und Menschenrechte, Korruption, kontroverse Waffen und Kohleproduktion) definiert. Darüber hinaus wird beispielsweise die systematische Reduktion impliziter Kohlendioxidemissionen angestrebt. Bei Neuinvestitionen in öffentlich angebotene Fonds werden bei ökonomischer Gleichwertigkeit nachhaltige Alternativen (z.B. auf Basis entsprechender Gütesiegel) bevorzugt.

 

Keine Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

(Art. 4 Abs.1 lit b der Verordnung (EU) 2019/2088 iVm Art. 12 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1288)

Zurzeit ist hinsichtlich der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren weder eine quantitative noch eine qualitative Datenverfügbarkeit in ausreichender Form gegeben, sodass eine divergierende Interpretation dieser aggregierten Informationen nicht ausgeschlossen werden kann. Es ist unser Anspruch, unseren Lebensversicherungskunden eindeutige, verlässliche und strukturierte Informationen von Finanzmarktteilnehmern bereitzustellen. Daher behalten wir uns vor, die bereits andauernde Evaluierungsphase weiter dafür zu nutzen, das Datenmaterial ausführlich zu plausibilisieren und somit valide und interprätierbare Informationen veröffentlichen zu können. In Anbetracht der genannten Fakten, berücksichtigt die Kärntner Landesversicherung nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht. Sobald die Disponibilität der Daten in einem annehmbaren Maße für unsere Lebensversicherungskunden gesichert ist, werden wir die nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen.

 

Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen der Beratung

Armutsbekämpfung ist das aktuell erste und zentrale Ziel der Vereinten Nationen für die nachhaltige Entwicklung des Planeten. Ein Ziel, das vor bereits mehr als 120 Jahren Kern des Gründungsgedankens der „kärntnerischen Landes-Brandschaden-Versicherungs-Anstalt“ war. Die ursprüngliche Idee einer regionalen, nicht auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Versicherung, die – unabhängig von spekulativen Investoren – leistbaren Schutz und rasche Schadenabwicklung für die breite Bevölkerung garantiert, steht heute mehr denn je im Zentrum unseres Handelns.

So liegt auch der Fokus unserer strategischen Ausrichtung auf unseren Kund:innen und deren konkreten Bedürfnissen. Dafür legen wir besonderes Augenmerk auf faire, kompetente und umfassende Beratung, innovative Produktlösungen, großes Verantwortungsbewusstsein sowie eine ausgezeichnete Leistungsabwicklung.

Wir sind überzeugt, dass wir – unter Abwägung von Rendite, Risiko und Nachhaltigkeitseinfluss – attraktive Produktlösungen anbieten, die das Risiko von Altersarmut für unsere Kund:innen mindern. Im Rahmen des Beratungsprozesses zur kapitalbildenden Lebensversicherung klären wir unsere Kund:innen umfassend über unseren Investmentansatz und die damit verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken auf. Bei abweichenden Präferenzen empfehlen wir keinen Abschluss unserer Produkte.

Die Kärntner Landesversicherung bewirbt für Versicherungsanlageprodukte keine ökologischen oder sozialen Merkmale oder eine Kombination daraus.

 

Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken in der Kärntner Landesversicherung

Unsere Vergütungspolitik wird im Einklang mit den langfristigen Interessen des Unternehmens unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken festgelegt. Sehen Vergütungssysteme für Mitarbeiter:innen, die Nachhaltigkeitsaspekte verantworten, sowohl feste als auch variable Vergütungsbestandteile vor, so wird eine wirtschaftliche Abhängigkeit der Mitarbeiter:innen vom Erhalt des variablen Vergütungsbestandteiles vermieden, sodass Fehlanreize verhindert werden. Vergütungen für Kundenberater:innen sehen – um jegliche Anreize auszuschließen, Wünschen und Bedürfnissen nicht in voller Weise zu entsprechen – keine im obigen Sinne nachhaltigkeitsbezogenen Elemente vor.  Im Rahmen der variablen Vergütung für die Geschäftsleitung werden die Aspekte „Nachhaltigkeit“ und „Sustainable Finance“ berücksichtigt.

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