FAQ

FAQ

Fragen und Antworten

Am liebsten klären wir offene Fragen natürlich persönlich mit Ihnen, manchmal reichen aber auch schon ein paar kurze Informationen. Deshalb finden Sie hier eine Sammlung von Fragen, die häufig an uns gestellt werden (FAQ). Vielleicht ist auch Ihre dabei?

Allgemeine Fragen

  • Wo finde ich die Telefonnummer von meinem persönlichen Berater/Beraterin?
    • In der Standortübersicht finden Sie die Telefonnummer und die E-Mailadresse von Ihrem persönlichen Berater/Beraterin. Jetzt einfach Ihr Kundenbüro auf der Karte oder mit Eingabe der Postleitzahl auswählen und schon haben Sie den passenden Kontakt. Alternativ können Sie auch im Suchfeld rechts oben nach ihrem Berater/Beraterin suchen. Übrigens: im KLV Kundenportal ist Ihr persönlicher Berater/Beraterin direkt auf der rechten Menüseite angezeigt.
  • Wo finde ich die Öffnungszeiten der Kundenbüros?
    • In der Standortübersicht können Sie mit der Auswahl Ihres Kundenbüros die Öffnungszeiten nachschauen.
  • Wie bekomme ich weitere Informationen zu den Versicherungen?
    • Alle Informationen zu den einzelnen Versicherungen erhalten Sie auf unserer Website. Darüber hinaus informieren wir Sie gerne – kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter anfragen@klv.at oder 0463 5818. Informationen zu bestehenden Verträgen erhalten Sie bei Ihrem KLV Berater/Beraterin oder im KLV Kundenportal.
  • Wie schließe ich eine neue Versicherung ab?
    • Wir informieren Sie gerne im Rahmen eines unverbindlichen, umfassenden und kostenlosen Beratungsgespräches. So finden wir gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Sie. Vereinbaren Sie jederzeit ein persönliches Beratungsgespräch.
  • Wie kann ich eine persönliche Beratung vereinbaren?
  • Beim Eiskratzen wurde meine Begutachtungsplakette beschädigt. Woher bekomme ich eine neue Plakette?
    • Bitte fotografieren Sie die beschädigte Plakette als Nachweis. Gehen Sie zur Zulassungsstelle. Dort erhalten sie eine neue Plakette (Voraussetzung: nicht abgelaufener Überprüfungszeitraum). Kosten finden Sie hier.
  • Ich habe ein Auto im Ausland gekauft- Was muss ich tun um es anzumelden?
    • Die Fahrzeugdaten müssen zuerst in die österr. Genehmigungsdatenbank eingetragen werden (Generalimporteur/Landesregierung). Vergessen Sie danach nicht ev. die Nova zu begleichen und für einen aktuellen Überprüfungsbefund zu sorgen. Die weiteren Dokumente, die Sie für die Zulassung benötigen finden sie unter KFZ Zulassung.
  •  Zulassungsschein/Typendokument verloren, was tun?
    • Bei Verlust des Zulassungsscheines ist es ausreichend wenn der Antragssteller eine in den Zulassungsstellen aufliegende Verlustbestätigung unterschreibt (gegebenenfalls nicht auf die Vollmacht vergessen). Der kostenlose Duplikats- Papierzulassungsschein kann sofort ausgehändigt werden.Bei Verlust des Scheckkartenzulassungsscheins wird Ihnen ein vorrübergehender Papierzulassungsschein ausgedruckt. Die Karte erhalten Sie wie zuvor per Post. Bitte um Beachtung das hierfür die Gebühr nochmals bezahlt werden muss.

      Bei Verlust des Typendokumentes kann bei Erstzulassung des KFZ nach dem 1.7.2007 ein Duplikat in den Zulassungsstellen ausgedruckt werden (mit Außnahme bei eingetragenem Leasing). Hierfür ist eine eigenhändige Unterschrift des Zulassungsbesitzers/Eigentümers notwendig.
      Bei Erstzulassung vor dem 1.7.2007 muss für die Duplikatsausstellung beim Generalimporteur eine Verlustbestätigung und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Hierfür werden Gebühren eingehoben.

  • Welche Möglichkeiten habe ich die KLV zu kontaktieren?
    • Unsere Zentrale erreichen Sie zu unseren Öffnungszeiten unter anfragen@klv.at oder unter 0463 5818. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit uns über das Kontaktformular eine Mitteilung zu senden. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
  • Wie kann ich bei der KLV arbeiten?
    • Unter der Seite Karriere finden Sie alle aktuellen Informationen zur Mitarbeit bei der Kärntner Landesversicherung. Alle offenen Positionen werden auf der Seite angeführt. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Unternehmen und über Ihre Bewerbung.
  • Wie kann ich die Zusendung der Internationalen Versicherungskarte (= grüne Karte) beantragen?
    • Sie können die Internationale Versicherungskarte (IVK) ganz bequem über unser KLV Kundenportal downloaden und ausdrucken! Hinweis: in digitaler Form hat die Internationale Versicherungskarte (IVK) keine Gültigkeit. Sie müssen den Nachweis immer in ausgedruckter Form mitführen.
    • Sie können uns auch eine E-Mail an anfragen@klv.at senden oder uns unter 0463 5818 anrufen. Natürlich erreichen Sie uns auch über das Kontaktformular. Bitte beachten Sie, uns auch eine Polizzennummer, das Kennzeichen oder den Namen und die Adresse des Versicherungsnehmers anzugeben. Die Internationale Versicherungskarte (IVK) kann auch per Mail zugesandt werden. Diese muss dann aber ausgedruckt im Auto mitgeführt werden.
  • Meine Kontaktdaten haben sich geändert. Was kann ich tun?
    • Verständigen Sie uns bitte schriftlich per E-Mail an anfragen@klv.at über die Änderung. Legen Sie bitte auch einen entsprechenden Nachweis bei.
  • Wie kann ich mein Fahrzeug anmelden und was kostet eine Zulassung?
    • Eine Auflistung der benötigten Unterlagen für eine Anmeldung, Abmeldung, Zulassungsänderung, Hinterlegung, Wiederausfolgung nach Hinterlegung sowie Beantragung eines Wunschkennzeichen finden Sie auf unserer Homepage unter Kfz Zulassung. Ebenfalls finden Sie hier die Kostenaufstellung für eine Zulassung.
  • Der Zulassungsbesitzer ist verstorben. Kann das KFZ abgemeldet bzw. umgemeldet werden?
    • Das KFZ kann erst nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens vom/von den gesetzlichen Erben unter Vorlage des Einantwortungsbeschlusses umgemeldet werden.
      Um Versicherungskosten zu sparen kann das Kennzeichen für den Zeitraum des Verlassenschaftsverfahrens hinterlegt werden.
  • Im Winter fahre ich nicht mit meinem Motorrad. Kann die Versicherung ruhend gestellt werden?
    • Es besteht die Möglichkeit das Kennzeichen (mit dem Zulassungsschein, gegebenenfalls mit einer Vollmacht) zu hinterlegen. Die Versicherung sowie die Vorschreibung der Versicherungsprämie wird für den Zeitraum der Hinterlegung ausgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine kostenlose Serviceleistung. Dies gilt auch für alle anderen Kraftfahrzeuge.
      Sollten Sie auch im Besitz einer roten Kennzeichentafel (Fahrradträger) sein, bitte vergessen Sie nicht auch diese mit abzugeben.

Fragen zu Gebühren und Zahlungen

  • Wie kann ich meine Versicherung bezahlen?
    • Der Versicherungsbetrag ist im Vorhinein zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit die Prämie mittels Bankeinzug oder Erlagschein zu begleichen. (Achtung: eine monatliche Zahlung ist nur mittels Abbuchungsauftrag möglich). Bareinzahlungen der Versicherungsprämie in unseren Kundenbüros sind nicht möglich.
  • Wieso wurde meine Prämie erhöht?
    • Das kann verschiedene Gründe haben. Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater/Beraterin oder wenden Sie sich unter anfragen@klv.at oder unter 0463 5818 an den Kundenservice der Kärntner Landesversicherung.
  • Wie kann ich die Zulassungsgebühren bezahlen?
    • In allen unseren Zulassungsstellen können Sie die Zulassungsgebühren entweder in Bar oder mit Karte bezahlen.
  • Wie kann ich meine Bankverbindung oder die Zahlungsart ändern?
    • Um eine Zahlungsart bzw. Bankverbindung zu einem bestehenden Vertrag ändern zu können, wird ein unterfertigtes Sepa-Lastschriften Mandat Formular vom Versicherungsnehmer bzw. der Inkassoperson benötigt. Dieses erhalten Sie hier: Sepa-Lastschriften Mandat Formular.
  • Warum bekomme ich trotz Abbuchungsauftrag einen Erlagschein zugesandt?
    • Im Falle, dass ein Abbuchungsauftrag nicht durchgeführt werden kann, wird der Vertrag auf vierteljährlich mit Erlagschein umgestellt um unnötige Kosten für den Versicherungsnehmer zu vermeiden.
  • Warum werden noch Beiträge abgebucht, obwohl ich nicht mehr Besitzer des Fahrzeuges bin?
    • Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wurde, wird die Abmeldebestätigung für die Stornierung des Vertrages benötigt. Besteht für dieses Fahrzeug eine weitere Versicherungssparte wie eine Kasko- oder Insassenunfallversicherung, so wird, um diese zusätzlichen Vertragssparten stornieren zu können, eine vom Versicherungsnehmer eigenhändig unterschriebene Kündigung benötigt. Darüber hinaus empfehlen wir, falls nicht vorhanden, um die Bekanntgabe einer Bankverbindung, um das eventuelle Guthaben auf das genannte Konto gutschreiben zu können.

Allgemeine Fragen zum Versicherungsvertrag

  • Wo erfahre ich, was mein Versicherungsvertrag genau abdeckt?
    • Der Versicherungsumfang wird in der Polizze bzw. in den Allgemeinen sowie Besonderen Versicherungsbedingungen und Klauseln angegeben, welche mit der Polizze mitgesendet werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Berater/Beraterin oder an unseren Kundenservice unter anfragen@klv.at bzw. unter 0463 5818
  • Wie erhalte ich meinen Versicherungsvertrag?
    • Die Polizze wird per Post zugestellt. Sollten Sie Kundenportal User sein erhalten Sie die Polizze unmittelbar nach Polizzierung in Ihr persönliches KLV Kundenportal zugestellt.
  • Ich beziehe eine neue Wohnung – was mache ich mit meiner bestehenden Haushaltsversicherung?
    • Die Haushaltsversicherung wird automatisch auf die neue Adresse mit übernommen. Bitte vergessen Sie nicht uns über den Umzug zu informieren.
  • Ich habe mein Haus verkauft, was muss ich mit meiner Versicherung tun?
    • Melden Sie, als Verkäufer, die Veräußerung der Versicherung. Die Versicherung geht mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Besitzer über.

Allgemeine Fragen zur Schadensregulierung

  • Was mache ich im Falle eines Schadens?
  • Wie kann ich einen Schaden melden?
    • Sie können einen Schaden über ein Formular bei uns melden, das Sie auf der Seite Schadenmeldung finden. Natürlich können Sie den Schaden auch direkt bei Ihrem persönlichen Berater/Beraterin melden. (Wie sie den Kontakt zu Ihrem persönlichen Berater/Beraterin finden, lesen Sie unter dem Punkt Allgemeine Fragen)
  •  Wo finde ich meine Schadennummer?
    • Ihre Schadennummer können Sie telefonisch oder schriftlich über das Kundenservice der Kärntner Landesversicherung erfragen und ist für Kundenportal User auch im KLV Kundenportal ersichtlich.
  • Wann muss ich den Schadenfall auf jeden Fall bei der Polizei melden?
    • Rufen Sie auf jeden Fall sofort die Polizei:
      • bei einem Schaden mit verletzten Personen
      • bei einem Kfz-Schaden, wenn der Beteiligte nicht bereit ist, einen Unfallbericht auszufüllen
      • Park- und Wildschäden sind unmittelbar nach dem Schaden bei der nächsten
      Polizeidienststelle zu melden.
      Das gilt auch bei Schadenereignissen wie Diebstahl, Unterschlagung, Raub, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Brand, Explosion, mut- und böswillige Sachbeschädigung betriebsfremder Personen.
  •  Wie kann ich den Bearbeitungsstand meines Schadensfalles in Erfahrung bringen?
    • Für Kundenportal User sind im Kundenportal die bereits geleisteten Zahlungen oder Erledigungsvermerke ebenso zu sehen.

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