Hofübergabe

Ein Generationenwechsel am Hof

Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs ist ein bedeutender Schritt – für beide Seiten. Dabei geht es nicht nur um Eigentum, sondern auch um Verantwortung, Absicherung und Zukunftsplanung. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Übergang rechtlich und versicherungstechnisch gut abzusichern – mit individueller Beratung, regionaler Kompetenz und dem Blick fürs Ganze.

Was sollte ich generell beachten, wenn ich mein Haus oder meine Wohnung an die Kinder übergeben möchte?

Die vorweggenommene Erbfolge – also die Übergabe von Vermögen wie einem Haus zu Lebzeiten – hilft, Klarheit zu schaffen und das Familienvermögen langfristig zu sichern. Wichtig ist dabei eine offene Kommunikation mit allen Beteiligten, um Missverständnisse und spätere Konflikte zu vermeiden. Besonders bei mehreren Kindern sollte frühzeitig geklärt werden, wie eine faire Aufteilung oder Abgeltung erfolgen kann. Die Übergabe sollte in einem schriftlichen Vertrag geregelt und idealerweise notariell beurkundet werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Häufig werden dabei Wohnrechte, Fruchtgenuss oder Pflegeleistungen als Gegenleistung für die Übergabe vereinbart.

Mein Kundenvorteil:

Rechtssicherheit und Klarheit: Durch einen notariellen Übergabevertrag mit klaren Regelungen zu Ei-gentum, Rechten und Pflichten werden spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie vermieden.

Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten: Die Übergabe kann flexibel an familiäre Bedürfnisse angepasst werden (z. B. Pflegeleistungen, Ausgleichszahlungen, Wohnnutzung).

Reduzierung von Erbschaftskonflikten: Durch offene Kommunikation und vertragliche Klarheit werden Erwartungen geregelt und spätere emotionale oder rechtliche Auseinandersetzungen vermieden.

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Wie kann ich einer mangelnden Handlungsfähigkeit des zukünftigen Eigentü-mers (VN2) – z. B. durch einen Unfall oder Todesfall des derzeitigen Eigentü-mers (VN1) – hinsichtlich der Verfügung über den Versicherungsvertrag, Scha-densmeldung, Zulassung als Besitzer des Kfz etc. vorbeugen?

Um sicherzustellen, dass der zukünftige Eigentümer (VN2) im Ereignisfall handlungsfähig bleibt – z. B. um Schadenmeldungen vorzunehmen und über den Versicherungsvertrag zu verfügen, sollte der VN 2 bereits jetzt als mitverfügungsberechtigte Person im Versicherungsvertrag erfasst werden.

Mein Kundenvorteil:

Durch die frühzeitige Einbindung des zukünftigen Eigentümers (VN 2) wird sichergestellt dass auch im Fall eines plötzlichen Unfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Todesfalls des derzeitigen Eigentümers (VN1)Schäden rasch gemeldet und reguliert werden können, Vertragsänderungen oder -kündigungen ohne Verzögerung möglich sind und eine reibungslose Weiterführung oder Übernahme des Versicherungsvertrags erfolgt.

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Wie kann mir geholfen werden, wenn es im Zuge der Liegschaftsübergabe einer rechtlichen Aufklärung bedarf?

Im Rahmen einer Liegenschaftsübergabe – z. B. durch Schenkung, Erbschaft oder Verkauf – entste-hen oft rechtliche Fragen zur Versicherungsdeckung, zur Vertragsübernahme, zur Verfügungsberechti-gung oder zu möglichen Pflichten gegenüber der Versicherung.

Damit du hier rechtlich abgesichert und gut informiert bist, bieten wir dir unser Expertennetzwerk be-stehend aus Rechtsanwälten und Notaren an.

Mein Kundenvorteil:

Durch die rechtzeitige rechtliche Aufklärung im Zuge der Liegenschaftsübergabe profitierst du als Kunde in mehrfacher Hinsicht:

Rechtssicherheit: Sie weißt genau, welche Rechte und Pflichten mit der Immobilie und den dazugehö-rigen Versicherungsverträgen verbunden sind – z. B. wer im Schadenfall anspruchsberechtigt ist oder welche Fristen einzuhalten sind.

Vermeidung von Konflikten: Klare Verhältnisse beugen Streitigkeiten mit Miterben, Käufern oder Be-hörden vor

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Ihre persönliche
Generationsberatung

 

Eine persönliche Beratung bringt Klarheit – ganz ohne Verpflichtung und mit dem guten Gefühl, an alles gedacht zu haben. Füllen Sie einfach das kurze Formular aus, und wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Ob online oder vor Ort – wir richten uns ganz nach Ihnen.

 

 

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