
Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge aufgehoben
Information zur Umsetzung der gesetzlichen Änderung sowie zur nachträglichen Erhebung des Differenzbetrages.
Bis vor kurzem waren Elektroautos, E-Motorräder und Plug-in-Hybridfahrzeuge von der motorbezogenen Versicherungssteuer (MVS) befreit. Seit 1. April 2025 unterliegen jedoch auch diese Fahrzeuge der MVS. Mit dem Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 ist die Steuerbefreiung beendet – das Inkrafttreten erfolgte bereits vor einigen Monaten.
Da zwischen Beschlussfassung und Inkrafttreten nur wenig Zeit lag und der damit verbundene verwaltungstechnische Aufwand für die Versicherungsunternehmen enorm ist, erfolgt die praktische Umsetzung schrittweise.
Nachträgliche Erhebung des Differenzbetrags
Sowohl bestehende als auch neu zugelassene Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge unterliegen nun der motorbezogenen Versicherungssteuer, die über die Kfz-Haftpflichtversicherung eingehoben und vollständig an das Finanzamt abgeführt wird. Für Halter:innen der bisher steuerbefreiten Fahrzeuge bedeutet dies, dass die Steuer rückwirkend zum Stichtag 1. April erhoben wird.
Uns ist bewusst, dass diese Änderung für viele überraschend kommt. Auch wenn das Ende der Steuerbefreiung bereits vom Gesetzgeber kommuniziert wurde, hatten viele Fahrzeughalter:innen die Nachverrechnung nicht am Schirm. Deshalb haben wir unsere betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig und umfassend über die anstehende Erhebung informiert.
Wir möchten an dieser Stelle auch klarstellen: Die Änderung ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Als Versicherer sind wir verpflichtet, diese umzusetzen und die Steuer einzuholen. Dass das dennoch bei manchen für Ärger sorgt, können wir gut nachvollziehen. Gerade deshalb ist es uns wichtig, unsere Kundinnen und Kunden transparent zu informieren.
Sollte es dennoch zu Unklarheiten kommen, sind unser Kundenservice sowie unsere Berater:innen natürlich für Sie da.