FAQ – Fragen und Antworten
Am liebsten klären wir offene Fragen natürlich persönlich mit Ihnen, manchmal reichen aber auch schon ein paar kurze Informationen. Deshalb finden Sie hier eine Sammlung von Fragen, die häufig an uns gestellt werden (FAQ). Vielleicht ist auch ihre dabei?
Damit Sie sich möglichst schnell zurechtfinden, haben wir die Fragen in vier Kategorien aufgeteilt. Sollten Sie hier keine ausreichende Antwort auf Ihre Frage erhalten, freuen wir uns, wenn Sie uns direkt kontaktieren.
FRAGEN ZU GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN
Das kann verschiedene Gründe haben. Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Berater/Beraterin oder wenden Sie sich unter anfragen@klv.at oder unter 04635818-0 an den Kundenservice der Kärntner Landesversicherung.
Der Versicherungsbetrag ist im Vorhinein zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit die Prämie mittels Bankeinzug oder Erlagschein zu begleichen. (Achtung: eine monatliche Zahlung mittels Erlagschein ist nicht möglich).
Ein Versicherungsvertrag muss in schriftlicher Form sowie unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Ansonsten wird der Vertrag automatisch für ein weiteres Jahr verlängert. Wenden Sie sich also rechtzeitig an Ihren persönlichen Berater/Beraterin, wenn sie eine Versicherung kündigen möchten.
Um eine Zahlungsart bzw. Bankverbindung zu einem bestehenden Vertrag ändern zu können, wird ein unterfertigtes Sepa-Lastschriften Mandat Formular vom Versicherungsnehmer bzw. der Inkassoperson benötigt. Dieses erhalten Sie hier: Sepa-Lastschriften Mandat Formular.
Die jeweiligen Unterlagen für eine Anmeldung, Abmeldung, Zulassungsänderung, Hinterlegung, Wiederausfolgung nach Hinterlegung sowie Beantragung eines Wunschkennzeichen finden Sie auf unserer Homepage unter Kfz Zulassung. Ebenfalls finden Sie hier die Kostenaufstellung für eine Zulassung.
Im Falle, dass ein Abbuchungsauftrag nicht durchgeführt werden kann, wird der Vertrag auf vierteljährlich mit Erlagschein umgestellt um unnötige Kosten für den Versicherungsnehmer zu vermeiden.
Wenn ein Fahrzeug abgemeldet wurde, wird die Abmeldebestätigung für die Stornierung des Vertrages benötigt. Besteht für dieses Fahrzeug eine weitere Versicherungssparte wie eine Kasko- oder Insassenunfallversicherung, so wird, um diese zusätzlichen Vertragssparten stornieren zu können, eine vom Versicherungsnehmer eigenhändig unterschriebene Kündigung benötigt. Darüber hinaus empfehlen wir, falls nicht vorhanden, um die Bekanntgabe einer Bankverbindung, um das eventuelle Guthaben auf das genannte Konto gutschreiben zu können.
Weitere Infos gewünscht?
Für weitere Informationen sowie für ein unverbindliches Beratungsgespräch steht Ihnen Ihr persönlicher Berater jederzeit gerne zur Verfügung. Hier geht´s zur Persönlichen Beratung.