Wenn Unterstützung notwendig wird
Pflegebedürftigkeit betrifft oft nicht nur einen selbst, sondern auch Angehörige, die plötzlich vor vielen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen stehen. Ob durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt – gute Vorsorge schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Wir beraten Sie einfühlsam und individuell, damit Sie im Pflegefall gut abgesichert sind – heute und in Zukunft.
Was soll ich tun, wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird?
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt, ist schnelles und strukturiertes Handeln wichtig:
Pflegebedarf feststellen:
Ich spreche mit dem Hausarzt oder einer Fachärztin, um die Art und den Umfang des Pflegebedarfs zu klären.
Familieninterne Abstimmung:
Ich kläre innerhalb der Familie, wer welche Aufgaben übernehmen kann und ob externe Hilfe erforderlich ist.
Pflegegeld beantragen:
Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung, die in sieben Pflegestufen gestaffelt ist (zwischen ca. € 165 und € 1.800). Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt oder dem entsprechenden Sozialversicherungsträger. Nach Antragstellung findet eine medizinische Begutachtung zu Hause statt. Beantrage das Pflegegeld frühzeitig, da die Bearbeitung einige Wochen dauern kann. Eine spätere Höherstufung ist möglich, wenn sich der Zustand verschlechtert.
Pflege organisieren:
Ich prüfe, ob Pflege durch Angehörige zu Hause möglich ist, oder ob externe Dienste notwendig sind. Ich erstelle eine Liste der täglichen Pflegebedarfe (z. B. Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Medikamentengabe).
Beratungsangebote nutzen:
In allen Bundesländern gibt es Pflegeberatungsstellen (z. B. Caritas, Rotes Kreuz, Volkshilfe), die über mögliche Unterstützungsformen (mobile Dienste, Tagesbetreuung, Pflegeheime) informieren.
Betroffene Person einbeziehen:
Sofern geistig möglich, soll die betroffene Person in alle Entscheidungen einbezogen werden. Frühzeitige Vorsorgeregelungen wie eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung sind empfehlenswert. Beratung bieten Notare oder Erwachsenenschutzvereine an.
Wer vorsorgt, schützt seine Familie – und sichert die eigene Selbstbestimmung im Alter. Mit der Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung kann ich selbstbestimmt entscheiden.
Rechtssicherheit im Pflegefall – für mich und meine Angehörigen. Früh abgesichert, gut beraten mit der Rechtsschutzversicherung.
Was sollte ich tun, damit eine (nicht)verwandte Pflegeperson mit ausreichend Versicherungsschutz ausgestattet ist?
Wenn ich eine Pflegeperson – sei es ein Angehöriger oder eine nicht verwandte Person – mit der Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen betraue, sollte auch an deren Absicherung gedacht werden. Pflege ist körperlich und emotional fordernd und birgt ein erhöhtes Unfallrisiko, insbesondere bei Tätigkeiten wie Heben, Transfer, Unterstützung beim Gehen oder im Haushalt. Ein angemessener Versicherungsschutz für die Pflegeperson ist daher essenziell.
Unfallversicherung für pflegende Personen:
Pflegende Angehörige oder nahestehende Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen, sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert (z. B. über die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt – AUVA).Allerdings umfasst dieser Schutz nur bestimmte Leistungen (z. B. Heilbehandlung, Rehabilitation) und ist an konkrete Voraussetzungen gebunden.
Ergänze den gesetzlichen Schutz durch eine private Unfallversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Pflegepersonen abgestimmt ist. Diese bietet:
Somit sind Pflegepersonen auch dann finanziell abgesichert, wenn sie durch einen Unfall während der Pflegetätigkeit selbst pflegebedürftig werden oder vorübergehend ausfallen.
Haftpflichtversicherung
Wenn die Pflegeperson z. B. unbeabsichtigt einen Schaden verursacht (etwa Beschädigung am Eigentum der pflegebedürftigen Person), kann eine private Haftpflichtversicherung vor finanziellen Folgen schützen. Besonders bei nicht verwandten Pflegepersonen (z. B. Nachbarn, Freunden) ist diese Absicherung sinnvoll, da sie meist nicht automatisch in Haushalts- oder Familienpolizzen mitversichert sind.
Ich muss sicherstellen, dass meine bestehende Haftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die durch pflegende Angehörige verursacht werden könnten. Gegebenenfalls ist eine Erweiterung oder zusätzliche Polizze erforderlich.
Ich sorge damit nicht nur für die rechtliche Absicherung der Pflegekraft, sondern schützen auch sich selbst vor möglichen finanziellen Folgen. Eine kleine Vorsichtsmaßnahme mit großer Wirkung – für ein gutes Gefühl auf beiden Seiten.
Welche rechtliche Unterstützung gibt es, wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird?
Es empfiehlt sich rechtzeitig rechtliche Vorkehrungen zu treffen:
Vorsorgevollmacht:
Damit bestimme ich eine Vertrauensperson, die im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit für mich handeln darf.
Patientenverfügung: Diese regeln medizinische Maßnahmen bzw. Vertretungen, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht.
Was ändert sich am Versicherungsschutz, wenn Familienangehörige ins Pflegeheim müssen?
Wenn ein Familienangehöriger dauerhaft in ein Pflegeheim übersiedelt, hat das nicht nur organisatorische und emotionale, sondern auch versicherungsrechtliche Folgen. In dieser Lebenssituation ist es besonders wichtig, bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Folgende Punkte sollte ich unbedingt beachten:
Haushaltsversicherung – Kündigung oder Anpassung erforderlich
Mit dem Auszug aus der bisherigen Wohnung und dem Einzug in ein Pflegeheim verliert die bisherige Haushaltsversicherung in der Regel ihre Grundlage:
Wird die Wohnung dauerhaft aufgegeben und aufgelöst, sollte die Haushaltsversicherung rechtzeitig gekündigt werden. Bleibt die Wohnung bestehen (z. B. als Zweitwohnsitz oder für gelegentliche Aufenthalte), ist zu prüfen, ob eine Anpassung der Versicherungssumme oder ein Vermerk über geänderte Nutzung erforderlich ist (z. B. Leerstand, seltener Besuch, Fremdnutzung durch Dritte).
Privathaftpflichtversicherung – unbedingt fortführen oder neu abschließen
Auch wenn im Pflegeheim keine klassische Haushaltsversicherung mehr notwendig ist, bleibt eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie schützt den Versicherten vor finanziellen Folgen, wenn Schäden an Personen oder Sachen verursacht werden – etwa:Ein Missgeschick im Speisesaal oder Gemeinschaftsraum, versehentlich ausgelöster Wasserschaden, oder ein Sturz, bei dem jemand anderes verletzt wird.
Änderung der Adresse
Nach dem Umzug ins Pflegeheim müssen auch alle relevanten Stellen über die neue Adresse informiert werden, z. B. Sozialversicherungsträger (z. B. PVA),Pflegegeldstelle, Banken, Versicherungen, Behörden (z. B. Meldeamt, Finanzamt) sowie persönliche Kontakte (z. B. Hausarzt, Apotheke).
Ihre persönliche
Generationsberatung
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