Pflege

Wenn Unterstützung notwendig wird

Pflegebedürftigkeit betrifft oft nicht nur einen selbst, sondern auch Angehörige, die plötzlich vor vielen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen stehen. Ob durch Krankheit, Unfall oder altersbedingt – gute Vorsorge schafft Sicherheit für alle Beteiligten. Wir beraten Sie einfühlsam und individuell, damit Sie im Pflegefall gut abgesichert sind – heute und in Zukunft.

Was soll ich tun, wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird?

Wenn ein Angehöriger plötzlich dauerhaft pflegebedürftig wird, sollte ich den Pflegebedarf rasch ärztlich abklären lassen. Innerhalb der Familie ist zu besprechen, wer welche Aufgaben übernehmen kann und ob externe Unterstützung nötig ist. Pflegegeld kann bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden; eine ärztliche Begutachtung findet dabei zu Hause statt. Es ist wichtig, den Pflegebedarf strukturiert zu erfassen und zu überlegen, ob eine häusliche Pflege durch Angehörige oder professionelle Dienste erfolgen soll. Pflegeberatungsstellen der Länder oder gemeinnütziger Organisationen bieten umfassende Informationen und Hilfestellungen. Die betroffene Person soll – sofern möglich – aktiv in Entscheidungen einbezogen werden, insbesondere im Hinblick auf Vorsorgeregelungen wie Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.

 

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Mein Kundenvorteil:

Wer vorsorgt, schützt seine Familie – und sichert die eigene Selbstbestimmung im Alter. Mit der Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung kann ich selbstbestimmt entscheiden. Rechtssicherheit im Pflegefall – für mich und meine Angehörigen.

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Was sollte ich tun, damit eine (nicht)verwandte Pflegeperson mit ausreichend Versicherungsschutz ausgestattet ist?

Wer eine Pflegeperson – ob Angehöriger oder nicht – mit der Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen betraut, sollte auch an deren Absicherung denken. Die Pflegetätigkeit ist körperlich wie emotional belastend und mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind nicht erwerbsmäßig pflegende Personen gesetzlich unfallversichert, etwa über die AUVA. Dieser Schutz ist jedoch eingeschränkt und sollte durch eine private Unfallversicherung ergänzt werden, die gezielt auf Risiken in der Pflege eingeht. Eine private Haftpflichtversicherung ist insbesondere bei nicht verwandten Pflegepersonen wichtig, falls durch Fahrlässigkeit ein Schaden verursacht wird. Dadurch wird sichergestellt, dass Pflegepersonen im Schadensfall finanziell abgesichert sind.

 

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Mein Kundenvorteil:

Ich muss sicherstellen, dass meine bestehende Haftpflichtversicherung auch Schäden abdeckt, die durch pflegende Angehörige verursacht werden könnten. Gegebenenfalls ist eine Erweiterung oder zusätzliche Polizze erforderlich.

Ich sorge damit nicht nur für die rechtliche Absicherung der Pflegekraft, sondern schützen auch sich selbst vor möglichen finanziellen Folgen. Eine kleine Vorsichtsmaßnahme mit großer Wirkung – für ein gutes Gefühl auf beiden Seiten.

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Welche rechtliche Unterstützung gibt es, wenn ein Familienangehöriger pflegebedürftig wird?

Es empfiehlt sich rechtzeitig rechtliche Vorkehrungen zu treffen:

Vorsorgevollmacht:

Damit bestimme ich eine Vertrauensperson, die im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit für mich handeln darf.

Patientenverfügung: Diese regelt medizinische Maßnahmen bzw. Vertretungen, wenn keine Vorsorgevollmacht besteht.

 

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Mein Kundenvorteil:

Mit der Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung kann ich selbstbestimmt entscheiden. Das bedeutet Rechtssicherheit im Pflegefall – für mich und meine Angehörigen. Früh abgesichert, gut beraten mit der Rechtsschutzversicherung.

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Was ändert sich am Versicherungsschutz, wenn Familienangehörige ins Pflegeheim müssen?

Der Umzug eines Familienangehörigen in ein Pflegeheim bringt nicht nur organisatorische, sondern auch versicherungsrechtliche Änderungen mit sich. Bestehende Haushaltsversicherungen sollten geprüft werden – bei Auflösung der Wohnung ist eine Kündigung nötig, bei Weiterbestand eine Anpassung (z. B. bei Leerstand oder Fremdnutzung). Die Privathaftpflichtversicherung bleibt auch im Pflegeheim essenziell, da sie Schutz bei Schäden gegenüber Dritten bietet. Wird die Haftpflichtversicherung nicht fortgeführt, drohen finanzielle Risiken bei kleinen Missgeschicken oder Unfällen im Heimalltag. Wichtig ist auch die Änderung der Meldeadresse bei Behörden, Banken, Sozialversicherung, Pflegegeldstelle und relevanten Dienstleistern. Durch rechtzeitige Information und Anpassung lassen sich bürokratische und finanzielle Nachteile vermeiden.

 

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Wohnsitz ändern

Mein Kundenvorteil:

Mit der Haushaltsauflösung kann meine bestehende Haushaltsversicherung in der Regel beendet werden, was zu einer finanziellen Entlastung führt.

Gleichzeitig sollte ich darauf achten, dass wichtige Absicherungen wie die Privathaftpflichtversicherung bestehen bleibt.

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Gibt es Job-Erleichterungen für pflegende Angehörige?

Ja, ich habe als Beschäftigte Person Anspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit, um Angehörige zu pflegen. Diese Möglichkeit steht mir bis zu drei Monate lang zur Verfügung und kann bei Bedarf verlängert werden. Während dieser Zeit erhalte ich Pflegekarenzgeld, wodurch mein Einkommen teilweise abgesichert ist. Auch mein Sozialversicherungsschutz bleibt bestehen. Dafür stelle ich einen Antrag bei meinem Arbeitgeber, die Bewilligung erfolgt durch das Sozialministeriumservice.

 

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Pflegekarenz &-teilzeit

Kundenvorteil:

Ich kann mir die notwendige Zeit für die Pflege meiner Angehörigen nehmen, ohne dabei das Risiko einer Kündigung einzugehen. Gleichzeitig sichert mir das Pflegegeld in Kombination mit passendem Versicherungsschutz eine wichtige finanzielle Entlastung. So entsteht für mich ein wertvoller finanzieller Puffer, der mir Sicherheit und Planung ermöglicht. Dadurch kann ich mich voll und ganz auf die Pflege konzentrieren, ohne finanzielle Sorgen zu haben.

Wie wird 24-Stunden-Betreuung gefördert?

Für eine legale 24-Stunden-Betreuung zu Hause kann ich staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Dabei erhalte ich bis zu 800 € monatlich, wenn die Betreuungsperson selbständig tätig ist, oder sogar bis zu 1.600 € bei unselbständiger Beschäftigung. Voraussetzung dafür ist mindestens Pflegestufe 3. Außerdem muss ich einen Betreuungsvertrag gemäß Hausbetreuungsgesetz abschließen und die Betreuungskraft beim Finanzamt anmelden. Die Förderung beantrage ich beim Sozialministeriumservice.

 

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24-Stunden-Betreuung – Förderung & Voraussetzungen

Kundenvorteil:

Durch die Förderung kann ich meine Betreuungskosten erheblich reduzieren und sichere mir zugleich eine legale und versicherte Betreuung. Damit habe ich die Gewissheit, dass die Pflege in hoher Qualität erfolgt und alle Beteiligten umfassend abgesichert sind. Das gibt mir finanzielle Planungssicherheit und beruhigt mein Gewissen, weil ich weiß, dass ich rechtlich geschützt handle. So bin ich in der Lage, langfristig die beste Betreuungslösung für meine Angehörigen sicherzustellen.

Ihre persönliche
Generationsberatung

 

Eine persönliche Beratung bringt Klarheit – ganz ohne Verpflichtung und mit dem guten Gefühl, an alles gedacht zu haben. Füllen Sie einfach das kurze Formular aus, und wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Ob online oder vor Ort – wir richten uns ganz nach Ihnen.

 

 

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