Rauchwarnmelder – eine Kärntner Erfolgsgeschichte

Seit einer Novelle der Kärntner Bauvorschrift vor rund 10 Jahren sind Rauchwarnmelder auch in Privatwohnungen Pflicht. Die Melder müssen sowohl in Bestandswohnungen als auch in allen Neuwohnungen in Aufenthaltsräumen, Fluren, Gängen und in sämtlichen Vorräumen angebracht werden.

Rauchwarnmelder haben sich seit jeher als wertvolle Lebensretter bewährt und Kärnten ist hier als gutes Beispiel vorangegangen. Bislang sind wir nämlich das einzige Bundesland in Österreich, das die gesetzliche Pflicht zur Anbringung von Rauchwarnmeldern im Juli 2013 eingeführt hat. Aus unserer Sicht ist das eine absolute Erfolgsgeschichte!

 

Schutz für Leib und Leben

Als „Frühwarnsystem“ dienen Rauchwarnmelder dem Schutz von Leib und Leben. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir unbedingt diese nach Anbringung auch entsprechend zu warten, denn auch Rauchmelder besitzen ein „Ablaufdatum“. Bitte behalten Sie die Verwendbarkeitsdauer der Melder im Blick und kontrollieren Sie einmal im Jahr deren Funktionsfähigkeit. Zeitlich bietet sich dafür der Tag des alljährlichen Zivilschutz-Probealarms an, der am ersten Samstag im Oktober ansteht. Denken Sie auch daran, dass viele Melder mit eingebauter Batterie eine zehnjährige Lebensdauer haben. Das bedeutet, dass genau jetzt die Zeit gekommen ist diese auszutauschen.

Also: Rauchmelder anbringen, regelmäßig warten und somit Leben retten!

 

 

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