Rechtliches

CRS – und seine Konsequenzen

Der CRS sieht Meldepflichten über Konten bzw. Zahlungsströme von Kunden aus CRS-Mitgliedstaaten durch Finanzinstitute an die nationale Behörde zur Vermeidung von Steuerbetrug vor. Der CRS wurde mit der EU-Amtshilferichtlinie in EU-Recht übernommen und diese bildet die Basis für das GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz).

Das GMSG verpflichtet Finanzinstitute, auch die Kärntner Landesversicherung, zur Ermittlung der steuerlichen Ansässigkeit des Versicherungsnehmers bzw. des Unternehmens inkl. der Steuernummer über entsprechende Antragsfragen ab dem 01.10.2016 sowie zur Meldung der Informationen an die nationale Steuerbehörde.