Gemeinsam ins Leben starten
Die Hochzeit ist ein ganz besonderer Moment – mit dem Ja-Wort beginnt ein neuer Lebensabschnitt voller gemeinsamer Pläne. Dabei verändert sich auch der Versicherungsbedarf: Welche Polizzen können zusammengelegt werden? Was braucht man jetzt zusätzlich? Wir helfen Ihnen dabei, als Paar optimal abgesichert in die Zukunft zu starten – mit individuellen Lösungen, die zu Ihrem Leben passen.
Wie verändert sich meine finanzielle und rechtliche Situation durch die Ehe?
In Österreich gilt in der Ehe der gesetzliche Güterstand der Gütertrennung, das heißt: Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen. Was während der Ehe gemeinsam erworben wird, gehört rechtlich jenem, der es gekauft hat. Im Falle einer Scheidung kommt es dennoch zu einem Ausgleich – gemeinsam Geschaffenes wird grundsätzlich je zur Hälfte aufgeteilt, ausgenommen sind Schenkungen und Erbschaften. Wenn ein Ehepartner kein oder nur geringes Einkommen hat, kann er oder sie beitragsfrei in der Krankenversicherung des anderen mitversichert werden. Diese Mitversicherung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse zu beantragen. Ehegatt:innen sind im Erbrecht automatisch erbberechtigt und pflichtteilsberechtigt.
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Sollten wir als Ehepaar einen Ehevertrag oder ein Testament verfassen?
Ein Ehevertrag ist sinnvoll, wenn bestimmte Vermögenswerte – etwa ein Unternehmen oder Immobilien – im Scheidungsfall vom allgemeinen Ausgleich ausgeschlossen werden sollen. Er muss notariell errichtet werden und ermöglicht individuelle Regelungen zur Vermögensaufteilung oder zum Unterhalt. Ohne Ehevertrag würde alles, was während der Ehe gemeinsam angeschafft wurde, grundsätzlich zur Aufteilungsmasse gehören. Ein Testament sorgt für klare Erbregelungen, insbesondere bei kinderlosen Ehen oder Patchwork-Familien, da der Ehepartner gesetzlich nicht automatisch alles erbt. Zusätzlich können Lebensversicherungen oder private Vorsorgen den Ehepartner finanziell absichern. Eine gegenseitige Vorsorgevollmacht ist wichtig, weil Ehepartner im Ernstfall nicht automatisch entscheidungsbefugt sind – etwa bei medizinischen oder finanziellen Angelegenheiten.
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Ist der Ehepartner automatisch mitversichert?
Nein, der Ehepartner ist grundsätzlich nicht automatisch mitversichert. Eine Mitversicherung ist oft möglich, muss aber vertraglich vereinbart oder aktiv beantragt werden. In der Haushaltsversicherung und in der Rechtsschutzversicherung sind im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner automatisch mitversichert. In der Lebens-, Unfall- und Ablebensversicherungen sind Ehepartner nicht automatisch mitversichert und auch nicht automatisch bezugsberechtigt im Todesfall – es sei denn, es wurde ausdrücklich im Vertrag genannt. In der Krankenversicherung können nicht-berufstätige Ehepartner zwar mitversichert werden, jedoch geschieht dies ebenfalls nicht von selbst: Man muss einen Antrag auf Mitversicherung bei der Krankenkasse stellen.
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Welche amtlichen Schritte und Änderungen stehen nach der Hochzeit an?
Heiratsurkunde und Namensänderung:
Zunächst erhalte ich vom Standesamt eine Heiratsurkunde. Falls ich einen neuen Familiennamen angenommen haben oder einen Doppelnamen führe, muss ich alle wichtigen Dokumente dementsprechend aktualisieren lassen. Dazu gehört vor allem der Reisepass sowie der Personalausweis.
Aktualisierung wichtiger Dokumente
Ebenso sollte ich meinen Führerschein und die E-Card (Krankenversicherungskarte) aktualisieren lassen, damit überall der korrekte Name aufscheint.
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Durch die rechtzeitige Anpassung aller Daten nach der Hochzeit bleibt der Versicherungsschutz vollständig und rechtssicher aufrecht. Das gewährleistet schnelle Leistungsbearbeitung, klare Bezugsrechte und die nahtlose Mitversicherung des Ehepartners – eine wichtige Grundlage für Sicherheit im neuen Lebensabschnitt.
Haften wir als Ehepartner füreinander für Schulden?
Grundsätzlich hafte ich durch die Gütertrennung nur für die Schulden, die ich selbst eingegangen bin. Schulden meines Ehepartners gehen nicht automatisch auf mich über – auch nicht durch die Eheschließung. Anders ist das, wenn wir gemeinsam einen Kredit aufnehmen oder ich als Bürge unterschreibe; dann hafte ich mit. Eine Ausnahme gibt es bei Alltagsgeschäften, wenn mein Partner den Haushalt führt und kein eigenes Einkommen hat: In diesem Fall hafte ich im üblichen Rahmen für tägliche Ausgaben mit. Persönliche Schulden oder größere Anschaffungen bleiben aber allein in der Verantwortung desjenigen, der unterschrieben hat. Bei Zahlungsproblemen meines Ehepartners bin ich nicht automatisch betroffen, außer ich bin Mitschuldner.
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Auch nach der Hochzeit bleibe ich finanziell eigenständig und hafte nicht automatisch für die Schulden meines Partners. Gleichzeitig stärkt die Ehe unser Vertrauen bei gemeinsamen Krediten, da Banken uns oft günstiger bewerten. Mit einer Kreditrestschuld- oder Ablebensversicherung schütze ich meinen Partner zusätzlich. Damit stelle ich sicher, dass im Ernstfall keine finanziellen Belastungen entstehen.
Welche Auswirkungen hat die Ehe auf Pensionen und Sozialleistungen?
Durch die Heirat bin ich in der Sozialversicherung rechtlich besser abgesichert. Sollte mein Ehepartner versterben, habe ich Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung sowie gegebenenfalls auf eine Unfallrente aus der Unfallversicherung. Außerdem besteht für mich die Möglichkeit eines Pensionssplittings, falls die Ehe geschieden wird, wodurch mir Pensionsgutschriften meines besserverdienenden Partners übertragen werden können. Allerdings wird unser Einkommen in manchen Fällen, wie bei der Ausgleichszulage zur Pension oder teils beim Arbeitslosengeld, gemeinsam bewertet. Insgesamt profitiere ich als verheiratete Person jedoch deutlich stärker von Leistungen der Sozialversicherung – von der Mitversicherung in der Krankenversicherung bis zur abgesicherten Altersversorgung.
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Durch meine Ehe profitiere ich gemeinsam mit meinem Partner von wesentlichen Vorteilen im österreichischen Sozialsystem, etwa bei Hinterbliebenenpension, Unfallrente und einer vereinfachten Mitversicherung. So genießen wir staatlichen Schutz, der über das hinausgeht, was unverheiratete Paare erhalten. Zusätzlich ergänze ich diesen Schutz durch individuelle Lebens- und Unfallversicherungen, um uns optimal abzusichern. Damit sichere ich unseren Lebensstandard im Alter und im Ernstfall bestmöglich ab.
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