Gemeinsam ins Leben starten
Die Hochzeit ist ein ganz besonderer Moment – mit dem Ja-Wort beginnt ein neuer Lebensabschnitt voller gemeinsamer Pläne. Dabei verändert sich auch der Versicherungsbedarf: Welche Polizzen können zusammengelegt werden? Was braucht man jetzt zusätzlich? Wir helfen Ihnen dabei, als Paar optimal abgesichert in die Zukunft zu starten – mit individuellen Lösungen, die zu Ihrem Leben passen.
Wie verändert sich meine finanzielle und rechtliche Situation durch die Ehe?
Eheliche Vermögensverhältnisse
Rechtlich bedeutet die Ehe in Österreich vor allem: gesetzlicher Güterstand der Gütertrennung. Das heißt, mein Vermögen und das meines Partners bleiben getrennt, es sei denn, ich vereinbare etwas anderes (z. B. durch Ehevertrag). Was ich in die Ehe einbringe, bleibt grundsätzlich mein Eigentum; was ich während der Ehe gemeinsam erwerbe, gehört demjenigen, der es gekauft hat – allerdings im Scheidungsfall gibt es einen Ausgleich (Aufteilung nach dem Prinzip der Hälfte für alles, was während der Ehe gemeinsam geschaffen wurde, ausgenommen Erbschaften oder Schenkungen an einen Ehegatten).
Versicherungen und Sozialversicherung
Wenn ein Ehepartner kein eigenes Einkommen hat, kann er/sie oft in der Krankenversicherung des anderen mitversichert werden. Die Österreichische Gesundheitskasse ermöglicht eine beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten, sofern der/die Angehörige kein oder nur geringes Einkommen hat (unter der Geringfügigkeitsgrenze von ~€ 500 monatlich).
Erbrechtliche Stellung
Weiters ist ein Ehegatte automatisch erb- und pflichtteilsberechtigt.
Sollten wir als Ehepaar einen Ehevertrag oder ein Testament verfassen?
Ehevertrag – individuelle Regelungen zum Vermögen
Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn ich von dieser Regelung abweichen will oder bestimmte Vermögenswerte vorsorglich regeln möchte.
Beispielsweise wenn einer ein Unternehmen besitzt, eine Liegenschaft in die Ehe mitbringt oder es große Vermögensunterschiede gibt. Im Ehevertrag (der notariell beurkundet werden muss) kann ich vereinbaren, dass im Scheidungsfall gewisse Güter nicht geteilt werden oder ein Unterhaltsverzicht festgelegt wird. Ohne Ehevertrag würde im Scheidungsfall alles, was während der Ehe angeschafft wurde, in die Aufteilungsmasse fallen – mit Vertrag kann ich diese Aufteilung modifizieren.
Testament – klare Regelung der Erbfolge
Gerade bei kinderlosen Ehepaaren ist ein Testament empfehlenswert, aber auch bei Patchwork-Situationen (z. B. wenn einer von euch Kinder aus früherer Beziehung hat). Gesetzlich erbt der Ehepartner zwar, aber nicht alles: Gibt es keine Kinder, erbt der Ehegatte neben den Eltern des Verstorbenen (diese würden ohne Testament sonst einen Teil bekommen). Mit Testament kann man dafür sorgen, dass der/die Ehepartnerin alles erhält. Gibt es Kinder, erbt der/die Ehepartnerin ein Drittel, die Kinder zwei Drittel.
Versorgung füreinander – finanzielle und rechtliche Absicherung
Ich muss mir überlegen, ob ich finanziell füreinander vorsorgen möchte – beispielsweise durch Lebensversicherungen mit Bezugsrecht für den Partner, oder Pensionsvorsorge jeweils zugunsten des anderen.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Entscheidungen im Ernstfall
Als Ehepartner hat man nicht automatisch das Recht, alle Entscheidungen zu treffen, wenn der andere z. B. im Koma liegt. Mit einer gegenseitigen Vorsorgevollmacht kann ich festlegen, dass der Partner im Ernstfall Entscheidungen treffen darf (medizinisch, finanziell).
Ist der Ehepartner automatisch mitversichert?
Nein, der Ehepartner ist grundsätzlich nicht automatisch mitversichert.
Eine Mitversicherung ist oft möglich, muss aber vertraglich vereinbart oder aktiv beantragt werden.
In der Haushaltsversicherung und in der Rechtsschutzversicherung sind im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner automatisch mitversichert.
In der Lebens-, Unfall- und Ablebensversicherungen sind Ehepartner nicht automatisch mitversichert und auch nicht automatisch bezugsberechtigt im Todesfall – es sei denn, es wurde ausdrücklich im Vertrag genannt.
Welche amtlichen Schritte und Änderungen stehen nach der Hochzeit an?
Heiratsurkunde und Namensänderung
Zunächst erhalte ich vom Standesamt eine Heiratsurkunde. Falls ich neuen Familiennamen angenommen haben oder einen Doppelnamen führe musst ich alle wichtigen Dokumente darauf aktualisieren lassen. Dazu gehört vor allem der Reisepass und Personalausweis.
Aktualisierung wichtiger Dokumente
Ebenso sollte ich meinen Führerschein und die E-Card (Krankenversicherungskarte) aktualisieren lassen, damit überall der korrekte Name aufscheint.
Ihre persönliche
Generationsberatung
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