Heirat

Gemeinsam ins Leben starten

Die Hochzeit ist ein ganz besonderer Moment – mit dem Ja-Wort beginnt ein neuer Lebensabschnitt voller gemeinsamer Pläne. Dabei verändert sich auch der Versicherungsbedarf: Welche Polizzen können zusammengelegt werden? Was braucht man jetzt zusätzlich? Wir helfen Ihnen dabei, als Paar optimal abgesichert in die Zukunft zu starten – mit individuellen Lösungen, die zu Ihrem Leben passen.

Wie verändert sich meine finanzielle und rechtliche Situation durch die Ehe?

Eheliche Vermögensverhältnisse

Rechtlich bedeutet die Ehe in Österreich vor allem: gesetzlicher Güterstand der Gütertrennung. Das heißt, mein Vermögen und das meines Partners bleiben getrennt, es sei denn, ich vereinbare etwas anderes (z. B. durch Ehevertrag). Was ich in die Ehe einbringe, bleibt grundsätzlich mein Eigentum; was ich während der Ehe gemeinsam erwerbe, gehört demjenigen, der es gekauft hat – allerdings im Scheidungsfall gibt es einen Ausgleich (Aufteilung nach dem Prinzip der Hälfte für alles, was während der Ehe gemeinsam geschaffen wurde, ausgenommen Erbschaften oder Schenkungen an einen Ehegatten).

 

Versicherungen und Sozialversicherung

Wenn ein Ehepartner kein eigenes Einkommen hat, kann er/sie oft in der Krankenversicherung des anderen mitversichert werden. Die Österreichische Gesundheitskasse ermöglicht eine beitragsfreie Mitversicherung für Ehegatten, sofern der/die Angehörige kein oder nur geringes Einkommen hat (unter der Geringfügigkeitsgrenze von ~€ 500  monatlich).

 

Erbrechtliche Stellung

Weiters ist ein Ehegatte automatisch erb- und pflichtteilsberechtigt.

Mein Kundenvorteil:
Die Ehe schafft in der Versicherung sowohl finanzielle Vorteile (z. B. Mitversicherung, gemeinsame Polizzen) als auch rechtliche Absicherung im Krankheits- oder Todesfall – für beide Partner.
Angebot einholen
Sollten wir als Ehepaar einen Ehevertrag oder ein Testament verfassen?

Ehevertrag – individuelle Regelungen zum Vermögen

Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein, wenn ich von dieser Regelung abweichen will oder bestimmte Vermögenswerte vorsorglich regeln möchte.

Beispielsweise wenn einer ein Unternehmen besitzt, eine Liegenschaft in die Ehe mitbringt oder es große Vermögensunterschiede gibt. Im Ehevertrag (der notariell beurkundet werden muss) kann ich vereinbaren, dass im Scheidungsfall gewisse Güter nicht geteilt werden oder ein Unterhaltsverzicht festgelegt wird. Ohne Ehevertrag würde im Scheidungsfall alles, was während der Ehe angeschafft wurde, in die Aufteilungsmasse fallen – mit Vertrag kann ich diese Aufteilung modifizieren.

 

Testament – klare Regelung der Erbfolge

Gerade bei kinderlosen Ehepaaren ist ein Testament empfehlenswert, aber auch bei Patchwork-Situationen (z. B. wenn einer von euch Kinder aus früherer Beziehung hat). Gesetzlich erbt der Ehepartner zwar, aber nicht alles: Gibt es keine Kinder, erbt der Ehegatte neben den Eltern des Verstorbenen (diese würden ohne Testament sonst einen Teil bekommen). Mit Testament kann man dafür sorgen, dass der/die Ehepartnerin alles erhält. Gibt es Kinder, erbt der/die Ehepartnerin ein Drittel, die Kinder zwei Drittel.

 

Versorgung füreinander – finanzielle und rechtliche Absicherung

Ich muss mir überlegen, ob ich finanziell füreinander vorsorgen möchte – beispielsweise durch Lebensversicherungen mit Bezugsrecht für den Partner, oder Pensionsvorsorge jeweils zugunsten des anderen.

 

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – Entscheidungen im Ernstfall

Als Ehepartner hat man nicht automatisch das Recht, alle Entscheidungen zu treffen, wenn der andere z. B. im Koma liegt. Mit einer gegenseitigen Vorsorgevollmacht kann ich festlegen, dass der Partner im Ernstfall Entscheidungen treffen darf (medizinisch, finanziell).

Mein Kundenvorteil:
Ehevertrag, Testament und Vorsorgeregelungen haben erhebliche Vorteile für Ehepaare, um Versicherungsleistungen gezielt zu sichern und Streitigkeiten zu vermeiden.
Angebot einholen
Ist der Ehepartner automatisch mitversichert?

Nein, der Ehepartner ist grundsätzlich nicht automatisch mitversichert.

 

Eine Mitversicherung ist oft möglich, muss aber vertraglich vereinbart oder aktiv beantragt werden.

 

In der Haushaltsversicherung und in der Rechtsschutzversicherung sind im gemeinsamen Haushalt lebende Ehepartner automatisch mitversichert.

 

In der Lebens-, Unfall- und Ablebensversicherungen sind Ehepartner nicht automatisch mitversichert und auch nicht automatisch bezugsberechtigt im Todesfall – es sei denn, es wurde ausdrücklich im Vertrag genannt.

Mein Kundenvorteil:
Wer sich rechtzeitig um die vertragliche Mitversicherung und Bezugsrechte kümmert, sorgt dafür, dass der Ehepartner im Ernstfall rechtlich abgesichert ist – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand oder Rechtsstreit.
Abgebot einholen
Welche amtlichen Schritte und Änderungen stehen nach der Hochzeit an?

Heiratsurkunde und Namensänderung

Zunächst erhalte ich vom Standesamt eine Heiratsurkunde. Falls ich neuen Familiennamen angenommen haben oder einen Doppelnamen führe musst ich alle wichtigen Dokumente darauf aktualisieren lassen. Dazu gehört vor allem der Reisepass und Personalausweis.

 

Aktualisierung wichtiger Dokumente

Ebenso sollte ich meinen Führerschein und die E-Card (Krankenversicherungskarte) aktualisieren lassen, damit überall der korrekte Name aufscheint.

Mein Kundenvorteil:
Durch die rechtzeitige Anpassung aller Daten nach der Hochzeit bleibt der Versicherungsschutz vollständig und rechtssicher aufrecht. Das gewährleistet schnelle Leistungsbearbeitung, klare Bezugsrechte und die nahtlose Mitversicherung des Ehepartners – eine wichtige Grundlage für Sicherheit im neuen Lebensabschnitt.
Angebot einholen

Ihre persönliche
Generationsberatung

 

Eine persönliche Beratung bringt Klarheit – ganz ohne Verpflichtung und mit dem guten Gefühl, an alles gedacht zu haben. Füllen Sie einfach das kurze Formular aus, und wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Ob online oder vor Ort – wir richten uns ganz nach Ihnen.

 

 

Interessengebiet
Meine Lebenssituation*
Bitte wählen Sie
arrow down
Familienzuwachs
Ausbildung
Mein erstes Auto
Heirat
Mein neues Zuhause
Hofübergabe
Pension
Pflege
Tod eines Angehörigen
Persönliche Daten

Unsere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.