Ein Generationenwechsel am Hof
Die Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebs ist ein bedeutender Schritt – für beide Seiten. Dabei geht es nicht nur um Eigentum, sondern auch um Verantwortung, Absicherung und Zukunftsplanung. Wir unterstützen Sie dabei, diesen Übergang rechtlich und versicherungstechnisch gut abzusichern – mit individueller Beratung, regionaler Kompetenz und dem Blick fürs Ganze.
Wie kann mir geholfen werden, wenn es im Zuge der Liegenschaftsübergabe einer rechtlichen Aufklärung bedarf?
Im Rahmen einer Liegenschaftsübergabe – z. B. durch Schenkung, Erbschaft oder Verkauf – entstehen oft rechtliche Fragen zur Versicherungsdeckung, zur Vertragsübernahme, zur Verfügungsberechtigung oder zu möglichen Pflichten gegenüber der Versicherung.
Damit ich hier rechtlich abgesichert und gut informiert bin, bietet die Kärntner Landesversicherung Beratungen über ein Expert-innennetzwerk, bestehend aus Rechtsanwält:innen und Notar:innen, an.
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Vermögen weitergeben:
Durch die rechtzeitige rechtliche Aufklärung im Zuge der Liegenschaftsübergabe profitiere ich als Versicherungsnehmer:in: Ich weiß genau, welche Rechte und Pflichten mit der Immobilie und den dazugehörigen Versicherungsverträgen verbunden sind – z. B. wer im Schadenfall anspruchsberechtigt ist oder welche Fristen einzuhalten sind. Klare Verhältnisse beugen Streitigkeiten Miterben, Käufern oder Behörden vor.
Wie sichere ich mich als Übergeber ab (Wohnrecht, Fruchtgenuss, Rückforderungsrecht)?
Im Übertragungsvertrag kann ich mir verschiedene Rechte vorbehalten. Üblich sind etwa ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Fruchtgenussrecht, damit ich weiter im Haus wohnen oder Einkünfte daraus beziehen kann. Zusätzlich kann ich ein Belastungs- und Veräußerungsverbot im Grundbuch eintragen lassen, sodass mein Kind bzw. meine Erbberechtigten ohne meine Zustimmung weder verkaufen noch belasten dürfen. Es empfiehlt sich zudem, ein Rücktritts- oder Rückforderungsrecht vertraglich zu vereinbaren. Damit sichere ich mich für den Fall ab, dass vereinbarte Leistungen, wie etwa Pflege, nicht erfüllt werden.
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Mit passenden vertraglichen Regelungen sichere ich meine Versorgung langfristig ab. Dadurch verhindere ich, dass mein Kind bzw. Erbberechtigte die Immobilie ohne meine Zustimmung verkaufen oder Verpflichtungen mir gegenüber nicht erfüllen. Im Notfall habe ich sogar die Möglichkeit, die Übertragung rückgängig zu machen.
Was sollte ich generell beachten, wenn ich mein Haus oder meine Wohnung an die Kinder übergeben möchte?
Die vorweggenommene Erbfolge – also die Übergabe von Vermögen wie einem Haus zu Lebzeiten – hilft, Klarheit zu schaffen und das Familienvermögen langfristig zu sichern. Wichtig ist dabei eine offene Kommunikation mit allen Beteiligten, um Missverständnisse und spätere Konflikte zu vermeiden. Besonders bei mehreren Kindern sollte frühzeitig geklärt werden, wie eine faire Aufteilung oder Abgeltung erfolgen kann. Die Übergabe sollte in einem schriftlichen Vertrag geregelt und idealerweise notariell beurkundet werden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Häufig werden dabei Wohnrechte, Fruchtgenuss oder Pflegeleistungen als Gegenleistung für die Übergabe vereinbart.
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Durch einen notariellen Übergabevertrag mit klaren Regelungen zu Eigentum, Rechten und Pflichten werden spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie vermieden.
Die Übergabe kann flexibel an familiäre Bedürfnisse angepasst werden (z. B. Pflegeleistungen, Ausgleichszahlungen, Wohnnutzung). Durch offene Kommunikation und vertragliche Klarheit werden Erwartungen geregelt und spätere emotionale oder rechtliche Auseinandersetzungen vermieden.
Was müssen mehrere Kinder beachten? (Pflichtteil, Ausgleich)
In Österreich haben alle meine Kinder sowie mein Ehepartner Anspruch auf einen Pflichtteil – das entspricht mindestens der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Wenn ich bereits zu Lebzeiten Vermögen, wie etwa ein Haus, verschenke, wird dies später bei der Ermittlung des Pflichtteils berücksichtigt. Schenke ich beispielsweise einem meiner Kinder ein Haus, haben meine anderen Kinder das Recht auf eine entsprechende Ausgleichszahlung. Sollte mein Nachlass nicht ausreichen, um die Pflichtteile abzudecken, müssen die beschenkten Kinder den fehlenden Betrag anteilig ausgleichen. Ich sollte daher am besten frühzeitig alle meine Kinder in meine Überlegungen miteinbeziehen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
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Durch eine frühe Planung verhindere ich Streitigkeiten unter meinen Kindern / Erbberechtigten. Ich lasse mich daher beraten, um sicherzustellen, dass alle fair behandelt werden und die Pflichtteilsansprüche eindeutig geregelt sind.
Was muss ich versicherungstechnisch tun, wenn das Haus übertragen wird?
Ich melde den Eigentümerwechsel sofort bei meinen Versicherungen, da die bestehende Wohngebäudeversicherung normalerweise automatisch auf den neuen Eigentümer übergeht. Dabei achte ich darauf, dass mein Kind als neuer Versicherungsnehmer / neue Versicherungsnehmerin eingetragen wird oder eine eigene Versicherung abschließt. Meine private Haushalts- und Haftpflichtversicherung passe ich entsprechend an, insbesondere hinsichtlich der Adressänderung. Falls erforderlich, schließe ich neue Versicherungen für meinen neuen Wohnort ab. Sollte das übertragene Haus vermietet werden, benötigt mein Kind zusätzlich eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
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Ich werde bei der Umstellung aller Polizen persönlich unterstützt und stelle so sicher, dass mein Haus weiterhin optimal versichert bleibt. Dadurch vermeide ich ungewollte Lücken in meinem Versicherungsschutz und habe jederzeit das gute Gefühl, rundum abgesichert zu sein. Diese umfassende Begleitung spart mir Zeit und gibt mir die Sicherheit, dass nichts übersehen wird. So kann ich mich entspannt auf den neuen Lebensabschnitt konzentrieren.
Wie können wir sicherstellen, dass ein weiterer Versicherungsnehmer / eine Versicherungsnehmerin im Notfall rechtlich abgesichert ist und alles Wichtige bei meinen Versicherungen übernehmen darf – etwa einen Schaden melden, Verträge verwalten oder Leistungen beantragen?
Um sicherzustellen, dass der zukünftige Eigentümer im Ereignisfall handlungsfähig bleibt – z. B. um Schadenmeldungen vorzunehmen und über den Versicherungsvertrag zu verfügen – sollte ein weiterer Versicherungsnehmer / eine weitere Versicherungsnehmerin bereits jetzt als mitverfügungsberechtigte Person im Versicherungsvertrag erfasst werden.
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Durch die frühzeitige Einbindung des zukünftigen Eigentümers wird sichergestellt, dass auch im Fall eines plötzlichen Unfalls, einer schweren Erkrankung oder eines Todesfalls des derzeitigen Eigentümers, Schäden rasch gemeldet und reguliert werden können, Vertragsänderungen oder -kündigungen ohne Verzögerung möglich sind und eine reibungslose Weiterführung oder Übernahme des Versicherungsvertrags erfolgt.
Ihre persönliche
Generationsberatung
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