Ein schmerzlicher Verlust
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, bleibt oft nicht nur Trauer zurück, sondern auch viele offene Fragen – organisatorisch, rechtlich und finanziell. In dieser emotional schwierigen Zeit ist es wichtig, auf verlässliche Unterstützung zählen zu können. Wir stehen Ihnen mit viel Einfühlungsvermögen und klarer Orientierung zur Seite – und helfen dabei, Ihre Absicherung an die veränderte Lebenssituation anzupassen.
Welche ersten Schritte sind nach einem Todesfall zu erledigen?
Nach dem Tod verständige ich einen Arzt, der die Todesbescheinigung ausstellt. Unterstützung bei der Organisation der Überführung und Bestattung erhalte ich bei einem Bestattungsunternehmen. Die Sterbeurkunde beantrage ich beim Standesamt mit dem Formular der Todesanzeige. Ich muss Arbeitgeber, Versicherungen, Banken und Vertragspartner des Verstorbenen informieren. Verträge wie Miet- oder Stromverträge weren von mir gekündigt oder übertragen. Eine Checkliste oder Hilfe durch einen Notar / eine Notarin oder ein Bestattungsunternehmen sorgt dafür, dass ich keine wichtigen Schritte vergesse.
Nützliche Links:
- Umfassende Anleitung mit behördlichen Schritten & Checkliste
→ Was ist bei einem Todesfall zu tun? - Speziell für Klagenfurt & Umgebung: Arzt, Bestatteung, Standesamt, Dokumente
→ Erste Schritte im Todesfall – Klagenfurt - Meldepflicht an den Bürgermeister des Sterbeortes
→ Anzeige eines Todesfalls gem. § 2 K‑BStG - Abfolge von Ärztemeldung bis Vertragskündigungen
→ Sterbefall Checkliste
Dank erfahrener Partner wie Bestattungsunternehmen oder Notar:innen wird mir in einer emotional belastenden Situation organisatorisch vieles abgenommen. Ich behalte den Überblick und spare Zeit. Ich bekomme verlässliche Kontakte und Hilfe, um alle nötigen Stellen rechtzeitig zu informieren. So gewinne ich Raum für mein persönliches Abschiednehmen.
Was passiert mit dem Nachlass und der Verlassenschaft?
Das Bezirksgericht leitet ein Verlassenschaftsverfahren ein, bei dem ein Notar bzw. eine Notarin als Gerichtskommissär:in den Nachlass und die Erb:innen feststellt. Gibt es ein Testament, wird es berücksichtigt – sonst gilt die gesetzliche Erbfolge. Innerhalb von 3 Monaten kann ich das Erbe annehmen oder ausschlagen. Es fallen keine Erbschaftssteuern an, wohl aber Gerichts- und Notariatskosten sowie eventuell Grunderwerbsteuer bei Immobilien. Pflichtteilsansprüche von nahen Angehörigen muss ich beachten. Familiäre Gespräche und notarielle Beratung helfen mir, Konflikte zu vermeiden.
Nützliche Links:
- Arbeiterkammer Kärnten – Hinterbliebenenpension
→ Detaillierte Informationen zu Anspruch, Höhe & Beantragung - gv.at – Waisenpension
→ Offizielle Info zu Voraussetzungen, Fristen & Formulare - AUVA – Leistungen bei Unfalltod
→ Zuständige Außenstelle Klagenfurt – Renten & Beihilfen
- Broschüre „Erben und Vererben“ (Land Kärnten) – Einführung ins Erbrecht, Ansprechpartner → Erben und Vererben (ktn.gv.at)
Ich erhalte klare rechtliche Rahmenbedingungen und kann mit Unterstützung Missverständnisse oder Streitigkeiten vermeiden. Frühzeitige Beratung schützt mich vor unerwarteten Kosten oder Schuldenübernahme. Ich werde auf Wunsch durch das gesamte Verfahren begleitet. Meine persönlichen sowie die Interessen meiner Familie stehen dabei im Vordergrund.
Wie bin ich finanziell abgesichert und gibt es Unterstützung für Hinterbliebene?
Als Ehegattin/Ehegatte habe ich Anspruch auf Hinterbliebenenpension, meine Kinder auf Waisenpension. Diese Leistungen muss ich bei der Pensionsversicherung aktiv beantragen. Bestattungskosten sind vorrangig aus dem Nachlass zu decken, ich kann sie steuerlich absetzen. Falls kein Vermögen vorhanden ist, kann die Gemeinde eine soziale Bestattung übernehmen. Ich prüfe auch Versicherungen oder Sterbegelder. Gemeinden, Kirchen und Organisationen helfen mir zusätzlich bei der Trauerverarbeitung.
Nützliche Links:
- Land Kärnten – Broschüre „Erben und Vererben“
→ Überblick und Ansprechpartner: - Info zur Verlassenschaft
→ Rahmen und Ablauf Österreichweit - Spezialisierte Infos Verlassenschaft & Kosten
→ Verlassenschaft § Ablauf, Ansprüche & Rechte - Sozialministerium – Hinterbliebenenpensionen
→ Hinterbliebenen-Pensionen
- Offizielle Informationen zu Voraussetzungen, Fristen & Formularen
→ Oesterreich.gv – Waisenpension
Ich erhalte finanzielle Unterstützung, die meine Existenz absichert. Gemeinsam mit meinem KLV-Berater / meiner KLV-Beraterin prüfen wir mögliche Ansprüche wie Pensionen oder Versicherungsleistungen. Ich erfahre, welche Kosten steuerlich absetzbar sind. So werde ich emotional und wirtschaftlich entlastet.
Wer hilft mir bei rechtlichen Fragen und Formalitäten nach einem Todesfall?
Bestattungsunternehmen unterstützen mich bei Organisation und Amtswegen. Notar:innen sind neutrale Ansprechpartner im Verlassenschaftsverfahren – die Erstberatung ist kostenlos. Bei komplizierten Erbsituationen helfen mir Rechtsanwält:innen. Behörden und Online-Plattformen wie oesterreich.gv.at bieten mir Informationen und Formulare. Soziale Einrichtungen entlasten mich bei praktischen Belangen und helfen bei finanziellen Notlagen.
Nützliche Links:
- Rechtsanwaltskammer Kärnten – Erste anwaltliche Auskunft
→ Gratis Erstgespräch an fixen Wochentagen in mehreren Bezirken
Kundenvorteil:
Ich muss mich nicht allein durch komplexe Formulare oder rechtliche Themen kämpfen. Ich erfahre, wo ich Hilfe bekomme – einfach, kostenlos und kompetent. Das gibt mir Sicherheit und reduziert meinen Aufwand erheblich. Ich werde begleitet, damit ich mich auf das Wesentliche konzentrieren kann.
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