KFZ Haftplicht Versicherung

Kfz-Zulassung

 

In ganz Kärnten bieten wir Ihnen ein flächendeckendes Servicenetz für Ihre Beratung und Kfz-Zulassung.

Damit wir Ihre Kfz-Zulassung schnell und ohne Probleme durchführen können, denken Sie bitte daran, alle nötigen Unterlagen zur Anmeldung mitzubringen!

  • Kfz-Anmeldung
    • Genehmigungsgrundlagen: Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug (diese Unterlagen sind im Original vorzulegen)
    • Zulassung auf natürliche Person (Abfrage ZMR)
    • Zulassung auf juristische Person bzw. natürliche Person am Standort (Gewerbeschein bzw. Firmenbuchauszug bzw. Gisauszug)
    • Kaufvertrag, Rechnung, Verkaufsbestätigung oder Leasingbestätigung (diese Unterlagen sind im Original vorzulegen)
    • Prüfgutachten gem. § 57a (Abfrage Begutachtungsplakettendatenbank)
    • Versicherungsbestätigung direkt an die Zulassungsstelle (gilt auch per FAX oder E-Mail als Original)
    • Kammerbestätigung (bei Güterbeförderung, Taxi oder Mietwagen)
    • Vollmacht (wenn Antragsteller vertreten wird)
  • Kfz-Änderung
    • Genehmigungsgrundlage: Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
    • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
    • Abfrage zentrales Melderegister -> ZMR
    • Vollmacht (wenn Antragsteller vertreten wird)
  • Kennzeichen Hinterlegung
    • Zulassungsschein bzw. Teil I der Zulassungsbescheinigung (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)
    • Kennzeichentafel(n); auch rote Kennzeichen
    • Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
  • Kfz-Abmeldung
    • Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC-Papier, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
    • Beide Teile der Zulassungsbescheinigung
    • alle Kennzeichentafeln einschließlich der roten Kennzeichen
    • Bei Verlust oder Diebstahl des Zulassungsscheines: schriftliche Erklärung des Zulassungsbesitzers (in der Zulassungsstelle)
    • Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Bestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
    • Vollmacht (wenn Antragsteller vertreten wird)
  • Wiederausfolgung nach Hinterlegung
    • Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)
  • Wunschkennzeichen
    • Bei Erstbestellung eines Wunschkennzeichens: Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizei)
    • Bei Zuweisung eines Wunschkennzeichens: Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung, COC Papier, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid, Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung, bisherige Kennzeichentafel (einschließlich der roten Tafel)
      Prüfgutachten gem. § 57a (neue Plakette), wenn das Fahrzeug älter als 40 Monate ist
      Vollmacht (wenn der Antragsteller vertreten wird)

Kosten Kfz-Zulassung

Für eine Standard-Anmeldung betragen die Kosten:
Zulassungsgebühr (Finanzamt für Gebühren)€ 119,80
Kostenersatz des Versicherers€ 65,60
Abfrage Zentrales Melderegister (ZMR)€ 1,10
Begutachtungsplakette€ 2,30
Scheckkartenzulassungsschein€ 29,50
Kennzeichentafeln für PKW€ 23,00
Kennzeichentafeln für Motorräder€ 13,00
Kennzeichentafeln für Moped€ 8,50
Kennzeichentafeln für Anhänger, Zugmaschinen€ 11,50
Nachträgliche Änderungen wie z. B. Adressänderungen (im selben Bezirk – hierfür ist eine ZMR Abfrage erforderlich), Namensänderungen, sowie Hinterlegungen oder Ausfolgungen bis hin zur Abmeldung sind kostenlos.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Angebot oder Beratungsgespräch zur Verfügung.