Rechtliches

Gleichbehandlung von Männern und Frauen

 

Umsetzung der EU-Richtlinie (EU-Richtlinie 2004/113/EG) zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern.

Die EU-Richtlinie 2004/113/EG zur “Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen” sieht vor, dass es durch ein unterschiedliches Geschlecht nicht mehr zu unterschiedlichen Prämien zwischen Frauen und Männern geben darf.

Die Kärntner Landesversicherung hat daher gesetzeskonform die Lebensversicherungsproduktpalette für Neuabschlüsse per 21.12.2012 auf Unisex umgestellt.

Bei einigen Texten haben wir aus Gründen der Lesbarkeit auf die geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Es sind jedoch immer alle Geschlechtsidentitäten im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.