Skifahren in Italien – neue Pistenregeln und Nachweispflicht für Haftpflichtversicherung

In Italien gelten seit Jahresbeginn strengere Sicherheitsbestimmungen auf den Skipisten. Neben einer Versicherungspflicht wurden auch die Helmpflicht und die Strafen für alkoholisierte Skifahrer ausgeweitet.

Als Kärntnerin oder Kärntner ist der Skiausflug über die Grenze wahrscheinlich nichts Ungewöhnliches. Doch hier heißt es jetzt genau aufpassen: Für die Benutzung italienischer Skipisten muss man künftig über eine Haftpflichtversicherung verfügen und diese auch vor Ort nachweisen können. Wer eine solche nicht besitzt, dem wird vor Ort die Möglichkeit geboten, beim Kauf des Skipasses eine entsprechende Haftpflichtversicherung als Tages-, Wochenend-, Wochen-, Monats- oder Saisonversicherung zu erwerben. Wer ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, kann mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro bestraft werden, zusätzlich zum Entzug des Skipasses.

Für alle KLV Kundinnen und Kunden wird die Versicherungsbestätigung für die Privathaftpflicht auf Anfrage vom Kundenservice gerne ausgestellt.

Helmpflicht für Minderjährige

Die bisherige Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren wird nun ausgeweitet auf alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden unter 18 Jahren. Der Helm muss außerdem CE-zertifiziert sein.

0,5 Promillegrenze auf der Skipiste

Es gilt ab sofort die 0,5 Promillegrenze auch auf den Skipisten. Wessen Alkoholpegel darüber liegt, muss mit Strafen zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen. Ab 0,8 Promille gilt das Vergehen als Straftat mit entsprechenden Sanktionen.

 

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