Ein klassisches weißes Auto mit einem großen roten Lippenstiftabdruck auf der Seite ist auf einer reflektierenden Oberfläche vor einem hellgrauen Hintergrund geparkt.

Kfz Haftpflicht-Versicherung

Gesetzlich vorgeschrieben sorgt die Kfz Haftpflicht-Versicherung für die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche. Sie schützt Sie damit vor den finanziellen Folgen bei Schäden, die anderen Personen, aber auch Ihren Insassen, durch den Betrieb Ihres Fahrzeuges zugefügt werden.

KFZ Haftplicht Versicherung
  • erweitertes Bonus-Malus-System bis Stufe minus 6 (inkl. zusätzlicher Rabatte für unfallfreies Fahren)
  • Prämienvorteile für Zweitwagen bzw. weitere Kfz
  • keine sogenannte „Blaulichtsteuer“: Übernahme der Kosten für Einsätze der Exekutive bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden

KLV SofortHelfer Kfz

Sie haben eine Panne oder sind in einen Verkehrsunfall verwickelt? Zu allem Überfluss auch noch im Ausland! Jetzt ist kompetente Hilfe gefragt. Der KLV SofortHelfer Kfz ist im Notfall für Sie da – rund um die Uhr in ganz Europa!

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme reicht bei schweren Unfällen oftmals nicht aus. Erweitern Sie Ihre Deckungssumme flexibel bis zu 20 Mio. Euro! Weitere Infos haben unsere KLV BeraterInnen für Sie.

Allgemeine Übersicht über unsere Politik für die Berücksichtigung der Bescheinigungen des Schadenverlaufs bei der Berechnung der Prämien

Die Prämie Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung hängt unter anderem davon ab, wie viele Jahre Sie schadenfrei, d.h. ohne Leistungspflicht Ihres Vor-Versicherers, gefahren sind. Als Nachweis dafür dient eine von diesem ausgestellte „Schadenverlaufsbescheinigung“.

Wir berücksichtigen diese Schadenverlaufsbescheinigungen im Sinne des § 16 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes (KHVG) bei der Prämienberechnung entsprechend Artikel 15 der „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung“ (AKHB) der Kärntner Landesversicherung.

Bescheinigungen aus den EWR-Vertragsstaaten werden dabei genauso behandelt wie in Österreich ausgestellte Nachweise.

Was heißt das für Sie:

Haben Sie über eine längere Zeit keine leistungspflichtigen Schäden verursacht, erhalten Sie gemäß unserem Bonus-Malus-System eine günstigere Einstufung und damit einen Rabatt auf die Prämie.