Machen Sie aus der Pflicht eine Kür für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr!
Machen Sie aus der Pflicht eine Kür für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr!
Gesetzlich vorgeschrieben sorgt die Kfz Haftpflicht-Versicherung für die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche. Sie schützt Sie damit vor den finanziellen Folgen bei Schäden, die anderen Personen, aber auch Ihren Insassen, durch den Betrieb Ihres Fahrzeuges zugefügt werden.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
- erweitertes Bonus-Malus-System bis Stufe minus 6 (inkl. zusätzlicher Rabatte für unfallfreies Fahren)
- Prämienvorteile für Zweitwagen bzw. weitere Kfz
- keine sogenannte „Blaulichtsteuer“: Übernahme der Kosten für Einsätze der Exekutive bei Verkehrsunfällen mit Sachschaden
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Allgemeine Übersicht über unsere Politik für die Berücksichtigung der Bescheinigungen des Schadenverlaufs bei der Berechnung der Prämien
Die Prämie Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung hängt unter anderem davon ab, wie viele Jahre Sie schadenfrei, d.h. ohne Leistungspflicht Ihres Vor-Versicherers, gefahren sind. Als Nachweis dafür dient eine von diesem ausgestellte „Schadenverlaufsbescheinigung“.
Wir berücksichtigen diese Schadenverlaufsbescheinigungen im Sinne des § 16 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes (KHVG) bei der Prämienberechnung entsprechend Artikel 15 der „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung“ (AKHB) der Kärntner Landesversicherung.
Bescheinigungen aus den EWR-Vertragsstaaten werden dabei genauso behandelt wie in Österreich ausgestellte Nachweise.
Was heißt das für Sie:
Haben Sie über eine längere Zeit keine leistungspflichtigen Schäden verursacht, erhalten Sie gemäß unserem Bonus-Malus-System eine günstigere Einstufung und damit einen Rabatt auf die Prämie.