Ein älteres Paar lächelt glücklich, wobei die Frau den Mann vor einem hellen Farbverlaufshintergrund spielerisch von hinten umarmt. Beide sind leger gekleidet und wirken fröhlich und zufrieden.

Kärntner Bestattungs-vorsorge

Nur wer frühzeitig alles regelt, schützt seine Angehörigen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen in einer ohnehin schweren Zeit.

Jugendversicherung

…ist eine enorme emotionale Belastung – ohne ausreichende Vorsorge kann es für die Hinterbliebenen darüber hinaus eine finanzielle werden, denn sie müssen für Bestattung und Grabpflege in vollem Umfang aufkommen.

 

…sorgen Sie dafür, dass Ihre Angehörigen in einer ohnehin emotional schweren Zeit nicht durch unerwartete Kosten für die Beerdigung belastet werden. Die Höhe der Versicherungssumme bestimmen Sie dabei selbst.

  • Sie nehmen Ihrer Familie und Ihren Angehörigen die finanzielle Belastung vollständig ab.
  • Mit dem namentlichen Bezugsrecht bestimmen Sie, wer das Geld bekommen soll.
  • Im Leistungsfall ist das Kapital sofort verfügbar und fällt nicht in die Verlassenschaft.
  • Versicherungssumme flexibel wählbar
    • Bestimmen Sie selbst, wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Alle Beträge von 6.000 bis 10.000 Euro sind möglich.
  • Doppelte Versicherungssumme bei Unfalltod
    • Bei Ableben wird die gesamte Versicherungssumme – unter Berücksichtigung der 3-jährigen Karenzfrist – ausbezahlt. Bei Ableben infolge eines Unfalles leisten wir sogar die doppelte Versicherungssumme.
  • Namentliches Bezugsrecht
    • Sie bestimmen, wer im Ablebensfall die Leistung erhält. Die namentlich genannte Person können Sie jederzeit ändern.
  • Abschluss bis 75, Prämienzahldauer bis 85 Jahre
    • Ein Abschluss ist im Alter von 35 bis 75 Jahren möglich. Die entsprechende Prämie (inkl. berücksichtigtem Vorwegbonus) wird bis zum 85. Lebensjahr gezahlt.
  • Rückholung in die Heimat
    • Im Falle des Ablebens außerhalb Österreichs wird die Überführung aus dem Ausland organisiert und bis zu 10.000 € bezahlt.
  • Abschluss ohne Gesundheitsfragen
    • Die Kärntner Bestattungsvorsorge ist eine reine Risikoversicherung, die unbürokratisch ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen abgeschlossen werden kann.
  • Karenzfrist gilt nicht bei Unfalltod
    • Bei Ableben infolge eines Unfalles wird auch innerhalb der 3-jährigen Karenzfrist die doppelte Versicherungssumme ausbezahlt.
  • Kapital im Ablebensfall verfügbar
    • Der bezugsberechtigten Person steht die Leistung sofort zur Verfügung. Sie fällt nicht in die Verlassenschaft.
  • Möglichkeit der Prämienfreistellung und Rückkauf
    • Auf Wunsch sind Prämienfreistellung und Rückkauf während der gesamten Prämienzahldauer möglich.

 

In Kooperation mit der Bestattung Kärnten bieten wir Ihnen die Möglichkeit schon heute festzulegen, wie die Bestattung durchgeführt werden soll. Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere KLV BeraterInnen jederzeit gerne zur Verfügung.