KLV SofortHelfer Kfz
Sie haben eine Panne oder sind in einen Verkehrsunfall verwickelt? Zu allem Überfluss auch noch im Ausland! Jetzt ist kompetente Hilfe gefragt. Der KLV Sofort- Helfer Kfz ist im Notfall für Sie da – rund um die Uhr in ganz Europa!
Runden Sie Ihren Versicherungsschutz optimal ab:
- 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr verfügbar
- schnelle und professionelle Hilfe in Notsituationen
- Wissen & Know-how von Experten nutzen
- Kostenübernahme (Direktverrechnung) bei Hilfeleistungen
- monatlich kündbar
Immer & überall dabei:
Die KLV SofortHelfer App
Einfach am Handy installieren und noch mehr Schutz genießen!
Mit der KLV SofortHelfer App kann auf Knopfdruck Hilfe geholt oder Beratung in Anspruch genommen werden.
Das bietet der KLV SofortHelfer Kfz
- Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schadenort
- Abschleppen des Fahrzeuges bis zur nächstgelegenen Werkstätte insgesamt bis € 300,-
- bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500,-
vom Schadenort zum ordentlichen Wohnsitz oder Zielort:
- bis € 500,- bei einem Schadenort im Inland
- bis € 2.500,- im Ausland
- Taxikosten bis max. € 100,-
- bei Bedarf bis zu vier Nächte, max. € 100,- je Übernachtung
- bei Bedarf bis zu fünf Tagen, max. € 100,- je Tag
zur nächsten Fachwerkstätte, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann:
- bis € 1.000,- im Inland
- bis € 2.500,- im Ausland
bei Tod oder einer länger als drei Tage andauernden Fahrunfähigkeit des Fahrers, wenn weder von diesem noch von einem Insassen das Fahrzeug zurückgefahren werden kann:
- bis € 500,- im Inland
- bis € 1.500,- im Ausland
- anfallende Kosten, höchstens für die Dauer von zwei Wochen
bei Totalschaden des versicherten Fahrzeuges im Ausland:
- Kostentragung für Verfahrensgebühren (nicht Zollbetrag und sonstige Steuern)
- bis max. € 1.000,- pro Jahr
- Kostentragung für Demontage, Montage und Wuchten, Entsorgung
- der Ersatzanspruch erfolgt auf Basis des ursprünglich bezahlten Neuwertes des beschädigten Reifens abzüglich Abnützung und Alter
Versicherungsschutz besteht neben dem Versicherungsnehmer für berechtigte Fahrer und Insassen grundsätzlich in ganz Europa. Leistungen im oder ins Ausland werden innerhalb Europas, jedoch außerhalb Österreichs, erbracht Innerhalb der Wohnsitzgemeinde sind die Pannen- und Unfallhilfe, die Bergung des Fahrzeuges, die Kostentragung für Mietwagen und die Reifenversicherung versichert. Alle anderen Leistungen gelten nur außerhalb der Wohnsitzgemeinde.
Weitere Infos gewünscht?
Für weitere Informationen sowie für ein unverbindliches Beratungsgespräch steht Ihnen Ihr persönlicher Berater jederzeit gerne zur Verfügung. Hier geht´s zur Persönlichen Beratung.